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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 176

Leopold <Österreich, Herzog, I.>

[Urkunde]

1320 August 6

Herzog Leopold I. von Österreich und Steier schließt mit der Stadt Speyer einen Waffenstillstand, der bis zum 11. November andauern soll. Danach kann der Vertrag mit einer vierwöchentlichen Kündigung durch einen der Vertragsgegner aufgelöst werden; und zwar seitens des Herzogs durch einen offenen Brief an den Rat der Stadt Speyer, seitens der Stadt an den Rat der Stadt Landau. Kommt es während des Friedens zur Schädigung einer der Parteien durch die andere, so soll der Frieden nicht gebrochen werden, sondern ein Schiedsgericht soll eine Entscheidung herbeiführen; seitens des Herzogs durch den Ritter Sigmund von Mühlhofen und Johann Peter, Bürger aus Landau, sowie seitens der Stadt Speyer durch den Ritter Engelmann von Gommersheim und Gottschalk Schaf zu der Ecke, Bürger von Speyer. Das Schiedsgericht soll im Kloster Heimbach tagen. Die Entscheidungen sollen einstimmig oder durch Stimmenmehrheit unter Eid beschlossen werden und müssen innerhalb eines Monats ausgeführt werden. Im Falle der Uneinigkeit muss ein fünfter als Obmann bestimmt werden, der eine Entscheidung herbeiführt; so lange darf das Kloster nicht verlassen werden. Sollte einer der Schiedsleute sterben oder durch Krankheit verhindert sein, muss die betroffene Partei für einen Ersatz sorgen. Das gegenseitige Eigentum und die gegenseitigen Güter sollen durch die jeweilige Partei geschützt werden. Es folgen weitere Bestimmungen über den Umgang mit dem Eigentum des Herzogs und mit seinen Leuten. Ankündigung der Hängesiegel des Herzogs, des Bischofs Johann I. von Straßburg und Ottos von Ochsenstein. Die beiden letztgenannten bestätigen ausdrücklich die Richtigkeit der Vereinbarungen.
Language: German
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.6222
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-62228

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Metadata: METS
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