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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 180

Johann (II.) Graf von Sulz

[Urkunde]

[Rottweil], 1467 April 28

Graf Johann von Sulz, Hofrichter des kaiserlichen Hofgerichts in Rottweil, gibt das Urteil in Sachen der Margarethe von Windeck, einer Geborene von Brunn, vertreten durch ihren Fürsprecher, gegen Georg Herrn zu Ochsenstein und Bitsch, bekannt. Margarethe klagte Georg an, ihren Mann Caspar von Windeck und den gemeinsamen gleichnamigen, noch unmündigen Sohn auf offener Reichsstraße mit Hilfe seiner Knechte und anderer Mitglieder des Heilig-Geist-Bundes überfallen und gefangengenommen zu haben, und zwar gegen die Bestimmungen der Goldenen Bulle und der gemeinen Reformation (von 1422). Sie fordert die Freilassung der Gefangenen, und Schadensersatz "mit aucht vnd anlaite" in die ochsensteinischen Gebiete. Von Georgs Bevollmächtigtem, dem Amtmann Johannes Schwab, werden Urheberschaft bzw. Mitschuld an dem Vorgang in Abrede gestellt: Georg habe in keiner Weise bei der Tat geholfen und sei somit unschuldig. Daher erlegen Graf Johannes von Sulz und die übrigen beisitzenden Ritter dem Beklagten auf, sich durch einen Eid von dieser Anschuldigung zu reinigen. Den Eid muss Georg zum nächsten Hofgerichtstermin in Rottweil am 14. Mai ablegen. Ankündigung des Hofgerichtssiegels.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.8136
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-81366

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