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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 31

Karl <V., Heiliges Römisches Reich, Kaiser>

[Urkunde]

Nürnberg, 1523 März 6

Kaiser Karl V. berichtet den Ständen vom (1522/23) in Nürnberg abgehaltenen Reichstag: Neben den Beschlüssen über die Türkenhilfe forderte eine päpstliche Breve die Durchsetzung des Wormser Edikts. Die Forderung der Stände nach einem freien Christlich Concilium, das in Straßburg, Mainz, Köln, Metz oder einer anderen dem Papst und Kaiser genehmen Stadt innerhalb von Jahresfrist stattfinden soll, wird bestätigt; es wird festgelegt, sich dort mit der Lehre Luthers auseinanderzusetzen. Auf dem Wormser Reichstag wurde bereits (1521) beschlossen, die weitere Verbreitung der Lehre Luthers in Wort und Schrift bis zu einem zukünftigen Konzil zu verbieten. Alle Fürsten, Stände und Obrigkeiten sollen in dieser Zeit dafür sorgen, dass nur nach dem von der Christlichen kirchen approbirt[en] Evangelium gepredigt und gehandelt werde. Geistliche, die sich dem widersetzten, sollen mit gepürlicher straff versehen werden. Dasselbe gilt auch für die Überwachung der Druckereien, damit dort keine weiteren Lutherschriften (schmechschriften) entstehen. Der Kaiser bestimmt darüber hinaus, dass Geistliche, die heiraten, und Ordensleute, die aus den Klöstern austreten, ihre Freiheiten, Privilegien und Pfründen verlieren und bestraft werden sollen. Karl V. weist alle Fürsten, Stände und Obrigkeiten an, darauf zu achten; in den Fällen, in denen einzig Kirchenstrafen ausgesprochen werden können, sollen die weltlichen Stände den geistlichen behilflich sein.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.9243  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-92438  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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