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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 327

Gotschalk, Schultheiß von Dürkheim

[Urkunde]

[Dürkheim?], 1405 April 26

Urkunden Lehmann 326-329 sind zusammengeheftet.
Gotschalk, der Schultheiß von Dürkheim, beurkundet, dass vor ihm Stefan von Karlebach, Dekan des Stiftes St. Paul zu Worms, und sein Bruder Johann (Henne) genannt Welcker zum Teil mit eigenen Mitteln, zum Teil mit Beisteuer der Gemeinde Dürkheim, der Bruderschaft der Rebenzunft und weiterer Wohltäter: Heinz Ruwe, Heinz von Karlebach genannt der alte Vogt, Henne Langweder, Heinzel Spierbach und Anderen, an der dortigen Pfarrkirche eine Priesterpfründe auf den Marien- und Annenaltar an der Kanzel der Kirche stiften. Die Stifter bestimmen: (1) Der Pfründeninhaber soll täglich für sie an dem besagten Altar die Messe lese und dem Ortspfarrer untertänig sein. (2) Die Kollatur der neuen Pfründe solle den Stiftern und derem nächstältesten Erbe vsque ad quartam lineam zustehen. Nach dem Aussterben der Familie soll der Abt des Zisterzienserklosters Schönau die Kollatur dem dort wohnenden Priester oder einem, der dort innerhalb eines Jahres Priester wird, übertragen. Sollte dieser aber kein Priester sein oder innerhalb eines Jahres werden und dort nicht wohnen, so soll der Abt eine Person einsetzen, die Priester ist und so lange die Pfründe nutzen soll, bis dass der erste Pfründeninhaber Priester geworden sei. (3) Unter den Bewer¬bern um die Pfründe sollen Angehörige der Stifterfamilie den Vorzug haben. Als Zeugen treten auf: Die Priester Heilmann und Friedrich, Johann der Kyndemeister, Henne Becker, Heinrich Bibuss, Heinzemann Wieche und Hensel Keller, alle aus Dürkheim. Ankündigung des Gerichtssiegels, das Gotschalk auch auf Bitten der beiden Stifter angehängt hat. S. auch Urk. Lehmann 326, Urk. Lehmann 328 und Urk. Lehmann 329.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.7829
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-78299

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