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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 336

Johann Dankart, Abt von Hornbach; Konvent des Klosters

[Urkunde]

[Hornbach?], 1428 Mai 2

Abt Johann Danghart von Hornbach und der Konvent verkaufen einmütig dem Erzbischof Konrad III. von Mainz eine jährliche Korngülte von 5 Malter um 100 Pfund Heller. Diese vermachte der Erzbischof als Seelgerät zu seinem eigenen Seelenheil dem Stift St. Philipp zu Zell. Abt Johann und der Konvent verpflichten sich, diese Gülte jährlich an Mariä Himmelfahrt und Mariä Geburt, spätestens jedoch jeweils einen Monat danach, ohne Minderung in die Kornspeicher des Stifts zu liefern. Als Sicherheit setzt Johann den halben Zehnten in Wachenheim an der Pfrimm ein. Bleiben die Gültzahlungen über den festgesetzten Zeitraum hinaus aus, so soll das Stift seine Rechte am Zehnten auch ohne Gerichtsverfahren geltendmachen und die Erträgnisse daraus nutzen. Leistet das Kloster binnen Jahr und Tag keine Zahlungen und erhebt es keine daraus folgenden Ansprüche, so soll der halbe Zehnt in den Besitz des Stifts St. Philipp übergehen. Ankündigung der Siegel des Abts und des Konvents.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.7861  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-78613  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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