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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 342

Ulrich, Abt von Hornbach; Konvent des Klosters

[Urkunde]

[Hornbach?], 1487 März 15

Abt Ulrich von Hornbach und der Konvent des Klosters verkaufen an Hans Faltharn und seine Ehefrau Else aus Eich eine Wiese in demselben Ort in der Gimbsheimer Au gelegen für 80 rheinische Gulden Wormser Währung, die vor Übergabe der vorliegenden Urkunde zu zahlen sind. Das Kloster behält sich den Wiederkauf vor, daher dürfen Hans Faltharn oder seine Erben die Wiese nicht ohne Wissen des Abtes oder seiner Nachfolger verkaufen oder versetzen. Will das Kloster die Wiese zurückerwerben, so werden 80 Gulden vor dem 23. April fällig, die an Hans, seine Ehefrau oder deren Erben zu zahlen sind. Ist die Summe übergeben, so muss die vorliegende Urkunde wieder an das Kloster ausgehändigt werden. Sie verliert damit ihre Gültigkeit und Hans Faltharn sowie seine Erben verzichten auf jegliche Ansprüche und Forderungen bezüglich der Wiese. Ankündigung der Siegel des Abts und des Konvents. S. auch Urk. Lehmann 343.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.8163
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-81637

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