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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 349

Jutta, Priorin von St. Lambrecht; Konvent des Klosters

[Urkunde]

[St. Lambrecht?], 1292 November 18

Die Priorin Jutta von St. Lambrecht und der Konvent des Klosters bekennen, dass Gräfin Agnes von Orlamünde alle ihre Güter (in Duttweiler, Insheim und die Weinberge auf der Haardt) dem Kloster vermacht hat, mit der Bestimmung, dass Agnes lebenslang der Nießbrauch erhalten bleibe und dass Adelheid, die Dienerin der Gräfin, jährlich 16 Malter Korn, 1 Pfund Heller sowie die Nussernte und ihre Magd Gertrud jährlich 2 Malter Korn aus dem Rentenertrag der Güter in Duttweiler, die Agnes von Albert (von Lautern) gekauft hat, erhalten sollen. Nach dem Tod der beiden Begünstigten soll, bis auf die 2 Malter Korn, die bereits zuvor für drei Lichter in der Kirche bestimmt waren, der Gesamtertrag zum Seelenheil des verstorbenen Mannes von Agnes, Graf Otto von Orlamünde, dem Hospital des Klosters zufallen. Dafür garantiert das Kloster das Jahrgedächtnis für ihn am Donnerstag vor Palmsonntag. 4 Pfund Heller werden für diesen Tag zum Kauf von Brot, Wein und Fische bestimmt, um den Konvent besser zu verköstigen. Des weiteren beurkunden Priorin und Konvent, dass Graf Friedrich IV. von Leiningen einen jährlichen Zins von 60 Pfund Heller an Agnes von Orlamünde abzuführen habe, wovon 5 Pfund Heller der genannten Dienerin Adelheid zustehen. Ankündigung der Siegel des Konvents und des Dominikanerprovinzials, der sein Siegel auf Bitten des Konvents anhängte.
Sprache: Latein
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.7675
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-76754

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