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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 354

Friedrich von Fleckenstein

[Urkunde]

[Minfeld], 1534 Dezember 16

Der Vogt zu Germersheim, Friedrich von Fleckenstein, und der Amtmann zu Neukastel, Philipp Schlüchterer von Erfenstein, stiften in Minfeld einen Vergleich zwischen Hans Marquart, dem Schaffner des Klosters St. Lambrecht, als dem Vertreter von Priorin und Konvent auf der einen und Nikolaus Johe, Bürger von Kandel, auf der anderen Seite wegen der bestehenden Zerwürfnisse und Unregelmäßigkeiten bezüglich der Zehnten und der Gülten in Minfeld, Freckenfeld und Dierbach sowie anderer Außenstände seitens des Nikolaus Johe gegenüber dem Kloster. Der Vergleich wird zu Gunsten des Konvents geschlossen. Johe verpflichtet sich, so lange Zehnt und Gülten nicht ein zu nehmen, bis die von ihm dem Kloster veruntreuten (?) Gelder zurückerstattet sind. Danach sollen Zehnten und Gülten wieder in der festgelegten Form von Johe vereinnahmt werden dürfen. Ankündigung des Siegels des Philipp Schlüchterer von Erfenstein.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.9357
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-93578

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