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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 356

Christoph von Weingarten

[Urkunde]

o.O., 1527 Dezember 12

An Stelle des Vitzthums (von Neustadt?) errichtet Christoph von Weingarten einen Vergleich zwischen der Priorin und dem Konvent von St. Lambrecht auf der einen und dem Neustädter Maler und Bürger Hans Mühlhäuser (Mulhűyser) auf der anderen Seite. Verhandelt wurden die Ansprüche des Klosters auf Rückgabe von drei Gültbriefen im Wert von zusammen 7 Gulden und einem halben Ohm Weingeld, 50 Goldgulden in bar, von Zinngeschirr im Wert von 30 Gulden, Schmuck und Goldschmiedearbeiten, Wäsche, Kleidern und Bettzeug, die Katharina Zollt aus Germersheim, eine ehemalige Lambrechter Nonne und jetzige Ehefrau Mühlhäusers, bei ihrer Flucht aus dem Kloster mit nach Neustadt genommen hatte. Erste Rückforderungen seitens des Konvents lehnte Katharina mit dem Hinweis ab, dass sie dem Kloster 100 Gulden geliehen habe, von denen noch die Zinsen der vergangenen fünf Jahre ausstünden. Darüber hinaus stehe ihr eine Weingülte über ein halbes Ohm Speyerer Maß zu (ca. 54 Liter), die sie seit zwei Jahren nicht erhalten habe. Daher verweigere sie die Rückgabe. Nach Anhörung beider Parteien entscheidet Christoph von Weingarten im Wesentlichen zu Gunsten des Klosters: So muss Katharina die drei Gültbriefe ablösen. Die Gebrauchsgegenstände kann Katharina teilweise bis zu ihrem Tod nutzen, danach gehen sie an das Kloster zurück, teilweise muss sie sie sofort zurückgeben. Die ausstehenden Zinsen von 20 Gulden aus dem von Katharina gewährten Kredit über 100 Gulden sind durch die Überlassung des Schmucks abgegolten; darüber hinaus erhält Katharina ein Leben lang weiterhin die Zinsen von 5 Gulden aus dieser Verschreibung. Die Ansprüche auf die ausstehende Weingülte werden abgelehnt. Priorin und Konvent des Klosters geben ihr Einverständnis zum ausgehandelten Vergleich und werden in dieser Sache keine anderen und weitergehenden Forderungen geltend machen. Der Vertrag wird in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt, die jeweils an die beiden Parteien ausgehändigt werden. Ankündigung der Siegel Christophs von Weingarten, des Priorats von St. Lamprecht sowie des dortigen Konvents (Deß habenn wir zu warem [!] vrkundt vnser gemein priorats vnnd gemein Conuents Jngesiegell By des gemelten vnsers liebenn Junckherrn Siegell gehenckt).
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.9346  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-93462  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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