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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 358

Elisabeth von Buch(en); Appolonia Nußdorfer; Ottilia Königstein

[Urkunde]

1553 September 1

Elisabeth von Buch(en), Lambrechter Kustodin und Chorfrau, Appolonia Nußdorfer und Ottilia Königstein aus Heidelberg, Konventual- und Laienschwestern des Klosters St. Lambrecht, erklären ihre Zustimmung zu den in der inserierten Urkunde des Rektors und der vier Dekane der Universität Heidelberg, an die das Kloster jetzt übergeht, festgesetzten Bestimmungen zu ihrem Unterhalt: Verbleiben die genannten Schwestern im Kloster, so sollen sie durch den Schaffner ausreichend Nahrung und täglich 3 Maß Wein sowie für Kleidung und andere Bedürfnisse des täglichen Lebens jährlich 26 Gulden erhalten. Im Krankheitsfall trägt der Schaffner Sorge für die ausreichende Pflege und Versorgung der Erkrankten; bei ernsthaften Erkrankungen sorgt der Schaffner dafür, daß die betroffene Person zu einem Arzt kommt. Wollen die Genannten zukünftig jedoch außerhalb des Klosters leben, so soll eine jede aus den Einkünften des Klosters jährlich 30 Gulden, ein halbes Fuder Wein und 40 Malter Korn erhalten. Die Kustodin bekommt darüber hinaus noch 10 Malter Spelz. Die genannten Schwestern stimmen der Übergabe des Klosters an die Universität Heidelberg zu und verzichten auf alle weiteren Ansprüche das Kloster betreffend. Sie entsagen hinfort ihrem geistlichen Status und allen weltlichen Ämtern sowie den damit verbundenen Aufgaben, Privilegien, Freiheiten, Vollmachten und Vergünstigungen. Da die Kustodin sowie die Konventual- und Laienschwestern das Konventssigel nicht mehr nutzen, haben sie den Heidelberger Notar Christoph Aberlin gebeten, sein Siegel anzuhängen. Der Notar beglaubigt den Text der Urkunde und bringt sein Siegel an.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.9441
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-94415

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