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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 463

Gericht der Stadt Worms (Schultheiß und Schöffen)

[Urkunde]

[Worms?], 1616 Mai 11

Der Schultheiß und die Schöffen des Gerichts der Stadt Worms beurkunden, dass der Schmied Sebastian Bock, Wormser Bürger, und seine Ehefrau Ottilia vom Prior und Konvent des Wormser Dominikanerklosters 35 Gulden geliehen haben. Dafür wird jährlich an Pfingsten ein Zins von 1¾ Gulden, fällig. Die Summe ist erstmals 1617 zu zahlen. Als Pfand setzen die Eheleute ihre genannten Güter in Worms ein. Im Falle eines Zahlungsverzugs gehen die Güter und deren Nutzung so lange in den Besitz des Klosters über, bis alle Schäden, die diesem in der Zeit entstanden, beglichen sind. Sollten Sebastian und Ottilia oder ihre Erben die geliehenen 35 Gulden einschließlich des jährlichen (eventuell noch ausstehenden) Zinses an den Konvent zurückzahlen, egal zu welchem Datum und Jahr, sind alle weiteren Verpflichtungen abgegolten, und die Urkunde mit ihren Bestimmungen verliert ihre Gültigkeit; sollten die Güter zu diesem Zeitpunkt als Pfand gedient haben, so fallen sie in den Besitz der Eheleute oder ihrer Erben zurück. Ankündigung des Gerichtssiegels.
Language: German
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.9501
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-95016

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