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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 464

[Urkunde]

[Nordheim?], [Worms?], 1624 Februar 1 und 1632 Januar 20

(1) Cloß Ullrich und seine Ehefrau Barbara beurkunden, dass sie von der in Amberg lebenden Margarethe Schöner, der Witwe des Heidelberger Schneidermeisters Jakob Steininger, 100 Gulden, den Gulden zu 30 Albus, geliehen haben. Dafür wird jährlich an Mariä Lichtmess (2. Februar) oder spätestens eine Woche danach ein Zins von 5 Gulden, fällig. Als Pfand setzen die Eheleute ihre genannten Eigengüter in der Gemarkung Nordheim ein. Im Falle eines Zahlungsverzugs gehen die Güter und deren Nutzung so lange in den Besitz Margarethe Schöners über, bis alle Außenstände, die dieser in der Zeit entstanden, beglichen sind. Sollten Cloß und Barbara oder ihre Erben die geliehenen 100 Gulden einschließlich des jährlichen (eventuell noch ausstehenden) Zinses an Margarethe Schöner zurückzahlen, egal zu welchem Datum und Jahr, sind alle weiteren Verpflichtungen abgegolten, und die Urkunde mit ihren Bestimmungen verliert ihre Gültigkeit; sollten die Güter zu diesem Zeitpunkt als Pfand gedient haben, so fallen sie in den Besitz der Eheleute oder ihrer Erben zurück. Ankündigung des Siegels der Gemeinde Nordheim, das auf Bitten der Eheleute durch Matthes Hoerdtmann, den Schultheißen, und die Nordheimer Gerichtsschöffen Anthonius Becker, Jost Beckerlein, Georg Kiesel, Asmus Keim, Michael Wetzel und Klaus Brüder, angehängt wurde.
(2) Auf der Rückseite beurkundet Gervasius Marstaller, Canonicus senioris des Paulusstifts in Worms, die Übertragung der Urkunde an das Wormser Dominikanerkloster. Die Zinseinkünfte bzw. die Kapitalsumme von 100 Gulden sollen für die Bestattung der Margarethe Schöner in der Kirche des Klosters verwendet werden. Das Begräbnis soll durch Gervasius Marstaller erfolgen, bei dem Margarethe Haushälterin war.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.9568
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-95685

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