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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 466

Gericht der Stadt Worms (Schultheiß und Schöffen)

[Urkunde]

[Worms?], 1655 März 19 oder 1656 März 19

Der Schultheiß und die Schöffen des Gerichts der Stadt Worms beurkunden, dass der Glaser Hans Georg Haister, Wormser Bürger, und seine Ehefrau Veronica Margretha vom Prior und Konvent des Wormser Dominikanerklosters 150 Gulden geliehen haben. Dafür wird jährlich an Ostern ein Zins von 7½ Gul¬den fällig. Die Summe ist erstmals 1656 (!) zu zahlen. Als Pfand setzen die Eheleute ihr Wohnhaus in Worms ein. Im Falle eines Zahlungsverzugs geht das Haus so lange in den Besitz des Klosters über, bis alle Schäden, die diesem in der Zeit entstanden, beglichen sind. Sollten Hans Georg und Veronica Margretha oder ihre Erben die geliehenen 150 Gulden einschließlich des jährlichen (eventuell noch ausstehenden) Zinses an den Konvent zurückzahlen, egal zu welchem Datum und Jahr, sind alle weiteren Verpflichtungen abgegolten, und die Urkunde mit ihren Bestimmungen verliert ihre Gültigkeit; sollte das Haus zu diesem Zeitpunkt als Pfand gedient haben, so fällt sie in den Besitz der Eheleute oder ihrer Erben zurück. Ankündigung des Gerichtssiegels.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.9579
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-95797

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