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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 522

Franz <Römisch-deutsches Reich, Kaiser, I.>

[Urkunde]

Wien, 1761 August 28

Der erwählte Kaiser Franz I. befiehlt den sickingischen Untertanen zu Ebernburg und Weyl, sich vor der Niederrheinischen Ritterschaft zu verantworten, der der Kaiser mit selbigem Datum die Untersuchung des sträflichen Verhaltens der Untertanen und ihrer wiederholten Missachtung der kaiserlichen Patente aufgetragen hat. Die Untertanen haben alle Entscheidungen, die die Kommission in dieser Sache treffen wird, zu befolgen. Sie dürfen dagegen keinen Einspruch bei den kurpfälzischen Gerichten einlegen. Eine etwaige Klage gegen die eigene Herrschaft ist ihnen nur noch vor den kaiserlichen Gerichten gestattet. Darüber hinaus werden sie verpflichtet, die fälligen Steuern ordnungsgemäß zu entrichten; und sie müssen den Besitz, in den sie durch ein ungerechtfertigtes Pfälzer Urteil gelangt waren, an die Freiherren von Sickingen zurückgeben. Daraus entstandene Schäden und Kosten sind zu ersetzen. Bleiben die Untertanen weiterhin widerständig, so wird ihnen eine Haftstrafe angedroht.
Language: German
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.9635
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-96358

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