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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 567

Falck, Philipp Daniel

[Urkunde]

Mannheim, 1774 September 28

Brief des Philipp Daniel Falck: Falck berichtet in seinem Brief an Philipp Wilhelm Ludwig Fladt in Heidelberg, dass es Schwierigkeiten gebe, eine zunächst von Regierungsrat Fuchs genehmigte Weinkollekte des Pfarrers Schneider in Kallstadt durchführen zu können. Denn der Rat Gruber wolle das Dekret für die durch die Regierungsstellen per se genehmigte Sammlung nicht unterschreiben. Falck führt an, dass vergleichbare Sammlungen schon in den Jahren 1766 und 1768 zur Schuldentilgung genehmigt worden waren, wovon auch Schneider bereits profitiert habe. Darüber hinaus habe der kurfürstliche Kirchenrat befohlen, dass noch in diesem Jahr dem Pfarrer Finanzmittel an die Hand zu geben sind, damit dieser damit die bestehenden Schulden tilgen könne. Wenn sie dem Pfarrer helfen wollen, so erkennt Falck in der Weinkollekte die beste Möglichkeit, problemlos Geld aufzubringen. Würde man ihm nicht helfen wollen, so könne der Pfarrer darin nur eine Täuschung durch die Behörden sehen. Falck bittet daher inständig, Fladt möge die Gründe für die Sammlung bedenken und darüber positiv bescheiden. Sollte aber auch Fladt das Dekret nicht unterschreiben, so soll er dieses an ihn (Falck) selbst schicken. Er werde es dann abzeichnen und an den zuständigen Superintendenten Lieurner (?) in Dürkheim senden, um dem Pfarrer Schne¬der schnellstmöglich aus seiner misslichen Lage zu helfen.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.9666
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-96668

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