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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 80

Friedrich <Kurfürst von der Pfalz, III.>, der Fromme (1515-1576)

[Urkunde]

Heidelberg, 1572 Juli 1

Kurfürst Friedrich III. beurkundet, dass er von Ludwig Weidenkopf, seinem Nachschreiber in Oppenheim, und dessen Frau Clara Scherer 500 Gulden erhalten habe. Dafür wird jährlich am 1. Juli oder zwei Wochen davor oder danach ein Zins von 25 Gulden fällig, den der Oppenheimer Landschreiber an das Ehepaar zu zahlen hat; die Zinszahlung soll erstmals am 1. Juli 1573 erfolgen. Der Kurfürst verschreibt die Gült auf die Einnahmen der Landschreiberei und den Zoll zu Oppenheim. Sollten Friedrich, seine Erben oder Nachfolger die Zinszahlung schuldig bleiben, so treten die Darlehensgeber in ihre Rechte ein und können die Einkünfte aus Landschreiberei und Zoll so lange nutzen, bis der entstandene Schaden ausgeglichen ist. Die Rückzahlung des Darlehens wird vereinbart. Sie kann jährlich zu einem dem Kurfürsten oder seinen Erben günstig erscheinenden Zeitpunkt erfolgen. Sobald der Betrag an die Darlehensgeber oder ihre Erben gezahlt wurde, einschließlich eventuell noch ausstehender Zinszahlungen, verliert die vorliegende Urkunde ihre Gültigkeit und Weidenkopf und seine Frau oder ihre Erben haben keinerlei Ansprüche mehr in dieser Sache. Ankündigung des Siegels des Ausstellers.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.9472  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-94729  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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