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M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein); Floss, Heinrich Joseph [Bearb.]
Bibliothek Floss: Verzeichniss der von dem Herrn Professor Dr. J. H. Floss in Bonn nachgelassenen Reformationsbibliothek (2. Abtheilung): Reformationsbibliothek: welche Montag, den 16. bis Freitag, den 27. Januar 1882 ... versteigert wird — Bonn: M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein), 1881

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https://doi.org/10.11588/diglit.55675#0008

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IV

Versteigerangs-Tage.

1- Tag.
Montag den
16. Januar 1882. .
Nr.
1— 313
2. Tag.
Dienstag
n
17.
n
n •
T>
314— 612
3. Tag.
Mittwoch
w
18.
r>
n
r
613— 910
4. Tag.
Donnerstag
r>
19.
V)
n
n
911—1217
5. Tag.
Freitag
n
20.
r>
n
D
1218—1518
6. Tag.
Samstag
r>
21.
n
**
T)
1519—1819
7. Tag.
Montag
r>
23.
r
w
n
1820—2120
8. Tag.
Dienstag
n
24.
n
D
n
2121 — 2428
9. Tag.
Mittwoch
n
25.
n
Tl * *
n
2429-2800
10. Tag.
Donnerstag
26.
n
A • •
n
2801—3198
11. Tag.
Freitag
n
27.
n
n
n
3201—Schluss.

Verkaufs-Ordnung.
1. Die Bibliothek ist von heute an in meinem Lokale von 9 Uhr Morgens
bis 5 Uhr Nachmittags zur Ansicht ausgestellt.
2. Der Verkauf findet gegen baare Zahlung statt, und wird auf
die Bücher in keiner Weise Credit gewährt.
Nach geschehenem Zuschläge haben die Herren Ankäufer von 10 Pfg. bis
1 Mark = 10 Pfennige, von 1—2 Mark = 20 Pfennige u. s. w. pro Nummer an
Aufgeld zu zahlen.
Beim Verkauf im Ganzen sind auch 10°/0 Aufgeld zu zahlen.
Die Bücher müssen bis längstens 10 Uhr Morgens des folgenden
Tages bezahlt und abgeholt werden. Alle Nacbtheiie, welche daraus ent-
springen, wenn das Erstandene nicht sofort abgenommen und baar eingelöst
wird, fallen allein dem Ankäufer zur Last. Von dieser Bedingung kann
in keiner Weise eine Ausnahme gemacht werden, da auch ich die Er-
löse sofort bezahlen muss.
3. Die Bücher sind sämmtlich gut erhalten, wenn nicht das Gegentheil be-
merkt ist. Sollten sich wider Vermuthen Defekte finden, oder sollten sich die
Angaben des Cataloges bei einem oder dem andern Buche als irrthümlich heraus-
stellen, so werden begründete Bedamationen bis zur Zeit von 4 Wochen nach
Schluss der Auction gewissenhaft beachtet, das Fehlende ergänzt oder, wenn dies ;
nicht möglich, die Bücher wieder zurückgenommen. Jede nach jenem Termin ein-
gehende Reclamation oder Remission muss dagegen ohne alle Berücksichtigung j
bleiben, und wird von dieser Regel keine Ausnahme gemacht; zur Vermeidung
aller Weitläufigkeiten mache ich auf diesen Punkt ganz besonders aufmerksam. i
4. An Auswärtige erfolgt, wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen sind, die .
Zusendung der erstandenen Bücher durch die Post oder Eisenbahn unter Nachnahme
des Betrages. Bei grösseren Aufträgen muss eine ausreichende A-Conto-Zaidung bei-
gefügt werden.
Der Unterzeichnete empfiehlt sich zur Entgegennahme von Aufträgen, deren ,
prompte Ausführung er zusichert.
BONN, im November 1881.

M. Lempertz’ Antiquariat.
(P. Haustein.)
 
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