Yerkaufsordnnng.
Freitag- den 18. Oktober 1907, vormittags 10 und nachmittags 3 Uhr:
Nr. 1—283: Griechische und italische Vasen, römische Funde.
Samstag den 19. Oktober 1907, vormittags 10 und nachmittags 3 Uhr:
Nr. 284 —Schluss: Arbeiten in Bronze, Kupfer, Zinn, Eisen, Porzellan, Fayence,
Steingut, Glas, Waffen, Arbeiten in Gold und Silber, Möbel, Arbeiten in Holz,
Marmor, Elfenbein etc.
Bedingungen.
Die Sammlung ist in meinem Auktionslokale in Cöln, Dörnhof Nr. 8 zur Besichtigung aus-
gestellt: Von Dienstag den 15. bis Donnerstag den 17. Oktober 1907 von morgens 9 Uhr bis nach-
mittags 5 Uhr.
Nur den mit Eintrittskarten oder Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung
der Kunstgegenstände und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird
bei der Besichtigung und Untersuchung der Gegenstände die höchstmögliche Vorsicht empfohlen,
damit kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben u. dgl. beschädigt wird. Jeder hat den
auf diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Ausser dem Steigpreise hat der Ansteigerer
das gewöhnliche Aufgeld von zehn Prozent pro Nummer zu entrichten. Die Zahlung des Steig-
preises einschliesslich des Aufgeldes ist an Peter Haustein, Inhaber der Firma Math. Lempertz,
Buchhandlung und Antiquariat, zu leisten, andernfalls behält sich der Leiter der Auktion das
Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr
des Ansteigerers wieder zu versteigern.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden. Da
der Ansteigerer durch sein blosses Anbieten bekundet, dass er die Gegenstände genau kennt, so
können nach geschehenem Zuschlage keinerlei Reklamationen berücksichtigt werden.
Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern ausser der Reihenfolge zu
verkaufen, zusammenzustellen oder zu teilen. Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppel-
gebote sich ein Streit entwickeln, so wird augenblicklich der Gegenstand von neuem ausgerufen,
um jedem Teile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Gegenstände müssen längstens nach jedem beendigten Ausruf in Empfang genommen
werden; die Aufhebung bis zur Abnahme geschieht auf Gefahr der Ansteigerer.
Vorstände öffentlicher Anstalten sowie Privat - Sammler, die der Versteigerung persönlich
nicht beiwohnen können, dürfen sich vertrauensvoll an den Unterzeichneten wenden; er wird die
ihm erteilten Aufträge pünktlich und nach bestem Ermessen im Interesse der Beteiligten erledigen.
Den Aufträgen ist eine Anweisung an ein hiesiges Bankhaus oder eine bare Einzahlung oder
sonstige Gewähr beizufügen. Versendung der erworbenen Gegenstände geschieht auf Kosten und
Gefahr der Ansteigerer. '
Zu den bei mir in Cöln und Bonn stattfindenden Versteigerungen nehme ich Beiträge zu
mässigen Bedingungen entgegen.
Cöln, im August 1907.
Peter Hanstein
Inhaber der Firma:
Math. Lempertz' Buchhandlung und Antiquariat
in Cöln und Bonn.
Freitag- den 18. Oktober 1907, vormittags 10 und nachmittags 3 Uhr:
Nr. 1—283: Griechische und italische Vasen, römische Funde.
Samstag den 19. Oktober 1907, vormittags 10 und nachmittags 3 Uhr:
Nr. 284 —Schluss: Arbeiten in Bronze, Kupfer, Zinn, Eisen, Porzellan, Fayence,
Steingut, Glas, Waffen, Arbeiten in Gold und Silber, Möbel, Arbeiten in Holz,
Marmor, Elfenbein etc.
Bedingungen.
Die Sammlung ist in meinem Auktionslokale in Cöln, Dörnhof Nr. 8 zur Besichtigung aus-
gestellt: Von Dienstag den 15. bis Donnerstag den 17. Oktober 1907 von morgens 9 Uhr bis nach-
mittags 5 Uhr.
Nur den mit Eintrittskarten oder Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung
der Kunstgegenstände und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird
bei der Besichtigung und Untersuchung der Gegenstände die höchstmögliche Vorsicht empfohlen,
damit kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben u. dgl. beschädigt wird. Jeder hat den
auf diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Ausser dem Steigpreise hat der Ansteigerer
das gewöhnliche Aufgeld von zehn Prozent pro Nummer zu entrichten. Die Zahlung des Steig-
preises einschliesslich des Aufgeldes ist an Peter Haustein, Inhaber der Firma Math. Lempertz,
Buchhandlung und Antiquariat, zu leisten, andernfalls behält sich der Leiter der Auktion das
Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr
des Ansteigerers wieder zu versteigern.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden. Da
der Ansteigerer durch sein blosses Anbieten bekundet, dass er die Gegenstände genau kennt, so
können nach geschehenem Zuschlage keinerlei Reklamationen berücksichtigt werden.
Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern ausser der Reihenfolge zu
verkaufen, zusammenzustellen oder zu teilen. Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppel-
gebote sich ein Streit entwickeln, so wird augenblicklich der Gegenstand von neuem ausgerufen,
um jedem Teile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Gegenstände müssen längstens nach jedem beendigten Ausruf in Empfang genommen
werden; die Aufhebung bis zur Abnahme geschieht auf Gefahr der Ansteigerer.
Vorstände öffentlicher Anstalten sowie Privat - Sammler, die der Versteigerung persönlich
nicht beiwohnen können, dürfen sich vertrauensvoll an den Unterzeichneten wenden; er wird die
ihm erteilten Aufträge pünktlich und nach bestem Ermessen im Interesse der Beteiligten erledigen.
Den Aufträgen ist eine Anweisung an ein hiesiges Bankhaus oder eine bare Einzahlung oder
sonstige Gewähr beizufügen. Versendung der erworbenen Gegenstände geschieht auf Kosten und
Gefahr der Ansteigerer. '
Zu den bei mir in Cöln und Bonn stattfindenden Versteigerungen nehme ich Beiträge zu
mässigen Bedingungen entgegen.
Cöln, im August 1907.
Peter Hanstein
Inhaber der Firma:
Math. Lempertz' Buchhandlung und Antiquariat
in Cöln und Bonn.

