Verkaufsordnung.
Donnerstag, den 15. Dezember von nachmittags 3 Uhr an:
Nr. 1—125: Gemälde älterer und neuerer Meister.
Freitag, den 16. Dezember von morgens 10 Uhr und nachmittags 3 Uhr an:
Nr. 126—Schluß: Gemälde älterer u. neuerer Meister, Aquarelle, Handzeichnungen, Stiche.
Die Sammlung ist in meinem Auktionslokale in Cöln, Domhof Nr. 8 zur Besichtigung
ausgestellt: Dienstag, den 13. und Mittwoch, den 14. Dezember von morgens 9 bis nach-
mittags 6 Uhr.
Nur den mit Eintrittskarten und Katalogen versehenen Personen ist die Besich-
tigung der Kunstgegenstände und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern
wird bei der Besichtigung und Untersuchung der Gegenstände die höchstmögliche Vorsicht
empfohlen, damit kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben u. dgl. beschädigt wird.
Jeder hat den auf diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Außer dem Steigpreise hat der Ansteigerer
das gewöhnliche Aufgeld von zehn Prozent pro Nummer zu entrichten. Die Zahlung des
Steigpreises einschließlich des Aufgeldes ist an Peter Hanstein, Inhaber der Firma Math.
Lempertz' Buchhandlung und Antiquariat, zu leisten, andernfalls behält sich der Leiter der
Auktion das Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf
Kosten und Gefahr des Ansteigerers anderweitig zu verkaufen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden.
Ansteigerer bekunden durch ihr bloßes Bieten, daß sie die Gegenstände in jeder Hinsicht genau
kennen. Es können daher nach geschehenem Zuschlage keinerlei Reklamationen berück-
sichtigt werden. Die im Katalog enthaltenen Angaben werden nicht gewährleistet.
Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern außer der Reihenfolge zu
verkaufen, zusammenzustellen oder zu teilen. Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppel-
gebote sich ein Streit entwickein, so wird augenblicklich der Gegenstand von neuem ausgerufen,
um den Beteiligten auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Gegenstände müssen längstens nach jedem beendigten Ausruf in Empfang genommen
werden; die Aufhebung bis zur Abnahme geschieht au! Gefahr der Ansteigerer.
Vorstände öffentlicher Anstalten sowie Privat-Sammler, die der Versteigerung persönlich
nicht beiwohnen können, wollen sich vertrauensvoll an den Unterzeichneten wenden; er wird
die ihm erteilten Aufträge pünktlich und nach bestem Ermessen im Interesse der Beteiligten
erledigen. Den Aufträgen ist eine Anweisung an ein hiesiges Bankhaus oder eine bare Ein-
zahlung oder sonstige Gewähr beizufügen. Versendung der erworbenen Gegenstände geschieht
auf Kosten und Gefahr der Ansteigerer.
Zu den bei mir in Cöln und Bonn stattfindenden Versteigerungen nehme ich Beiträge
zu mäßigen Bedingungen entgegen.
Bedingungen.
Cöln, im Dezember 1910.
Inhaber der Firma
Math. Lempertz7 Buchhandlung und Antiquariat
Cöln und Bonn.
(Gegründet 1846.)
Donnerstag, den 15. Dezember von nachmittags 3 Uhr an:
Nr. 1—125: Gemälde älterer und neuerer Meister.
Freitag, den 16. Dezember von morgens 10 Uhr und nachmittags 3 Uhr an:
Nr. 126—Schluß: Gemälde älterer u. neuerer Meister, Aquarelle, Handzeichnungen, Stiche.
Die Sammlung ist in meinem Auktionslokale in Cöln, Domhof Nr. 8 zur Besichtigung
ausgestellt: Dienstag, den 13. und Mittwoch, den 14. Dezember von morgens 9 bis nach-
mittags 6 Uhr.
Nur den mit Eintrittskarten und Katalogen versehenen Personen ist die Besich-
tigung der Kunstgegenstände und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern
wird bei der Besichtigung und Untersuchung der Gegenstände die höchstmögliche Vorsicht
empfohlen, damit kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben u. dgl. beschädigt wird.
Jeder hat den auf diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Außer dem Steigpreise hat der Ansteigerer
das gewöhnliche Aufgeld von zehn Prozent pro Nummer zu entrichten. Die Zahlung des
Steigpreises einschließlich des Aufgeldes ist an Peter Hanstein, Inhaber der Firma Math.
Lempertz' Buchhandlung und Antiquariat, zu leisten, andernfalls behält sich der Leiter der
Auktion das Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf
Kosten und Gefahr des Ansteigerers anderweitig zu verkaufen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden.
Ansteigerer bekunden durch ihr bloßes Bieten, daß sie die Gegenstände in jeder Hinsicht genau
kennen. Es können daher nach geschehenem Zuschlage keinerlei Reklamationen berück-
sichtigt werden. Die im Katalog enthaltenen Angaben werden nicht gewährleistet.
Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern außer der Reihenfolge zu
verkaufen, zusammenzustellen oder zu teilen. Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppel-
gebote sich ein Streit entwickein, so wird augenblicklich der Gegenstand von neuem ausgerufen,
um den Beteiligten auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Gegenstände müssen längstens nach jedem beendigten Ausruf in Empfang genommen
werden; die Aufhebung bis zur Abnahme geschieht au! Gefahr der Ansteigerer.
Vorstände öffentlicher Anstalten sowie Privat-Sammler, die der Versteigerung persönlich
nicht beiwohnen können, wollen sich vertrauensvoll an den Unterzeichneten wenden; er wird
die ihm erteilten Aufträge pünktlich und nach bestem Ermessen im Interesse der Beteiligten
erledigen. Den Aufträgen ist eine Anweisung an ein hiesiges Bankhaus oder eine bare Ein-
zahlung oder sonstige Gewähr beizufügen. Versendung der erworbenen Gegenstände geschieht
auf Kosten und Gefahr der Ansteigerer.
Zu den bei mir in Cöln und Bonn stattfindenden Versteigerungen nehme ich Beiträge
zu mäßigen Bedingungen entgegen.
Bedingungen.
Cöln, im Dezember 1910.
Inhaber der Firma
Math. Lempertz7 Buchhandlung und Antiquariat
Cöln und Bonn.
(Gegründet 1846.)

