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Kunsthaus Lempertz <Köln> [Editor]; Kunsthaus Lempertz [Editor]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Contr.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Sammlung August Stein, Düsseldorf: Gemälde und Handzeichnungen erster Meister unserer Zeit ; [Versteigerung zu Köln, Mittwoch, den 2. April 1913] — Köln, Nr. 147.1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.17787#0006
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Nur den mit Eintrittskarten oder Katalogen versehenen Personen ist die Besich-
tigung der Gemälde und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern
wird bei der Besichtigung und Untersuchung der Gemälde die höchstmögliche Vorsicht
empfohlen, damit nichts durch Ungeschicklichkeit, Reiben u. dgl. beschädigt wird. Jeder hat den
auf diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Außer dem Steigpreise hat der An-
steigerer das gewöhnliche Aufgeld von zehn Prozent pro Nummer zu entrichten. Die Zahlung
des Steigpreises einschließlich des Aufgeldes ist an die Firma Math. Lempertz' Buchhandlung und
Antiquariat (Inh. P. Hanstein & Söhne) zu leisten, andernfalls hält sich der Leiter der Auktion
das Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gemälde auf Kosten
und Gefahr des Ansteigerers anderweitig zu verkaufen.

Die Gemälde werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden.
Ansteigerei' bekunden durch ihr bloßes Bieten, daß sie dieselben in jeder Hinsicht genau kennen.
Es können daher nach geschehenem Zuschlage keinerlei Reklamationen berücksichtigt werden.
Für die Authentizität sämtlicher im Katalog enthaltener Werke wird volle Gewähr geleistet.

Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern außer der Reihenfolge zu
verkaufen, zusammenzustellen oder zu teilen. Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppel-
gebote sich ein Streit entwickeln, so wird augenblicklich das Gemälde von neuem aus-
gerufen, um den Beteiligten auf die unparteiischste Weise zu begegnen.

Die Gemälde müssen längstens nach jedem beendigten Ausruf in Empfang genommen
werden; die Aufhebung bis zur Abnahme geschieht auf Gefahr der Ansteigerer.

Vorstände öffentlicher Anstalten, sowie Privat-Sammler, die der Versteigerung per-
sönlich nicht beiwohnen können, wollen sich vertrauensvoll an die Unterzeichneten wenden;
sie werden die ihnen erteilten Aufträge pünktlich und nach bestem Ermessen im Interesse der
Beteiligten erledigen. Den Aufträgen ist eine Anweisung an ein hiesiges Bankhaus oder eine
bare Einzahlung oder sonstige Gewähr beizufügen. Versendung der erworbenen Gemälde
geschieht auf Kosten und Gefahr der Ansteigerer.

Zu den bei uns in Köln und Bonn stattfindenden Versteigerungen nehmen wir Bei-
träge zu mäßigen Bedingungen entgegen.

Köln, im März 1913.

Math. Lempertz7 Buchhandlung und Antiquariat

Inhaber: P. Hanstein & Söhne
Cöln und Bonn.

(Gegründet 1846.)
 
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