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Kunsthaus Lempertz <Köln> [Hrsg.]; Kunsthaus Lempertz [Hrsg.]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Mitarb.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Möbel, Antiquitäten, Gemälde älterer und neuerer Meister aus verschiedenem rheinischen Privatbesitz: Versteigerung: 9., 10., 11., 13. Dezember 1920 — Köln, Nr. 195.1920

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.17864#0004
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Verkaufs-Ordnung,

Donnerstag, den 9. Dezember 1920 von 10—1 u.-3—6 Uhr: Nr. 1-155 u. 632-654: Sitzmöbel,
Tische, Truhen und Kommoden, Uhren, Spiegel, Rahmen, Schrankmöbel

Freitag, den 10. Dezember 1920 von 10—1 u. 3—6 Uhr: Nr. 156-420: Kleinmöbel u. Möbel-
teile, Arbeiten in Holz. — Ostasiatisches Kunstgewerbe. — Skulpturen in Holz, Elfen-
bein, Marmor, Onyx. — Textilien, Miniaturen. — Arbeiten in Gold, Silber, Bronze.

Samstag, den 11. Dezember 1920 von 10—1 u. 3-6 Uhr: Nr. 421-631 und Nr. 655—708:
Arbeiten in Bronze, Kupfer, Zinn, Eisen. — Porzellane, Fayencen, Ton. — Verschiedenes.
— Arbeiten in Silber, darunter viel Tafelsilber.

Montag, den 13. Dezember 1920 vormittags 10—1 Uhr: Nr. 709-805: Gemälde neuzeitlicher
Meister. Nachmittags von 3—6 Uhr: Nr. 806-919: Gemälde älterer Meister, Kupfer-
stiche, Aquarelle etc.

Auktions-Bedingungen.

1. Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung und
Versteigerung gestattet. Bei der Besichtigung wird größte Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher
für einen Schaden, den er etwa anrichtet, haftbar ist.

2. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichswährung
unter fachmännischer Leitung unterzeichneter Firma durch einen von dieser beauftragten Notar.

3. Der Ansteigerer hat außer dem Steigpreise das gewöhnliche Aufgeld von zehn Prozent
an unterzeichnete Firma zu entrichten. Das Eigentumsrecht geht erst mit der Zahlung des
Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlage auf den Ansteigerer über.

4. Die Gegenstände müssen nach jedem Ausruf in Empfang genommen werden. Die
Auktionsleitung hat das Recht, angesteigerte, aber nicht abgenommene Gegenstände auf Kosten
und Gefahr des Ansteigerers anderweitig zu verkaufen.

5. Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie
übernommen werden. Etwaiger Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf
Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen; die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei
Haftung für etwa entstehende Verluste oder Beschädigungen.

6. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich im
Augenblick des Zuschlags befinden. Jeder bekundet durch sein bloßes Bieten, daß er den betr.
Gegenstand genau kennt. Der Katalog ist zwar mit Sorgfalt angefertigt, doch werden seine
Angaben in keiner Weise gewährleistet. Nach geschehenem Zuschlage können also Rekla-
mationen durchaus nicht berücksichtigt werden.

7. Die Auktionsleitung hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu ver-
kaufen, zusammenzustellen oder zu teilen. Erfolgt versehentlich der Zuschlag nach einem
Doppelgebot, so wird der betr. Gegenstand sofort von neuem ausgerufen.

8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Verbindlichkeiten
ist Köln.

KUNST-AUKTIONSHAUS MATH. LEMPERTZ'

Buchhandlung und Antiquariat Inh. P. Hanstein & Söhne

Köln a. Rh., Neumarkt 3.

Fernruf A 1940.
 
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