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Kunsthaus Lempertz <Köln> [Editor]; Kunsthaus Lempertz [Editor]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Contr.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Sammlung Weyerbusch, Elberfeld und anderer Besitz: deutsches und ostasiatisches Porzellan, holländische, deutsche und französische Fayencen, gotische Pergament-Manuskripte, flandrische Gobelins, persische Seiden- und Woll-Teppiche, chinesische u. tibetanische Bronzen, alte französische und rheinische Möbel etc. ; Versteigerung: 8. bis 10. April 1924 — Köln, Nr. 219.1924

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.17882#0013
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Verkaufs-Ordnung.

Dienstag, den 8. April von 10—1 und 3—6 Uhr: Nr. 1—328: Deutsches und ostasiatisches Porzellan.

Mittwoch, den 9. April von 10—1 und 3—6 Uhr: Nr. 329—606: Fayencen, Steinzeug, Ton, Gold und
Silber, Bronze, Kupfer, Messing, Zinn; antike Ausgrabungen.

Donnerstag, den 10. April von 10—1 und 3—6 Uhr: Nr. 607 — 899: Miniaturen, Skulpturen, Waffen,
Gotische Manuskripte und alte Drucke, ostasiatische Kunst, Gobelins, Perserteppiche, verschiedene
Kieinmöbel und Pendulen.

Freitag, den 11. April von 10—1 Uhr: Nr. 900—980: Geschnitzte und eingelegte Möbel.

Auktions-Bedingungen,

1. Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung und Versteigerung gestattet. Bei der Be-
sichtigung wird größte Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher für einen Schaden, den er etwa anrichtet, haftbar ist.

2. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung
in Goldmark, unter fachmännischer Leitung unterzeichneter
Firma durch einen von dieser beauftragten Notar.

3. Der Ansteigerer hat außer dem Steigpreise ein Aufgeld
von zwanzig Prozent für unterzeichnete Firma zu entrichten.
Bei verspäteter Zahlung müssen wir die bankmäßige Verzinsung
sowie eine eventuell eintretende Geldentwertung in Anrech-
nung bringen.

Das Eigentumsrecht geht erst mit der Zahlung des Kauf-
preises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlage auf den An-
steigerer über.

4. Die Gegenstände müssen nach jedem Ausruf in Empfang genommen werden. Die Auktionsleitung hat das Recht,
angesteigerte, aber nicht abgenommene Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers anderweitig zu verkaufen.

5. Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie übernommen werden. Etwaiger
Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen; die unterzeichnete
Firma übernimmt keinerlei Haftung für etwa entstehende Verluste oder Beschädigungen.

6. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich im Augenblick des Zuschlages be-
finden. Jeder bekundet durch sein bloßes Bieten, daß er den betr. Gegenstand genau kennt. Der Katalog ist zwar mit Sorg-
falt angefertigt, doch werden seine Angaben in keiner Weise gewährleistet. Nach geschehenem Zuschlage können also
Reklamationen durchaus nicht berücksichtigt werden.

7. Die Auktionsleitung hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu verkaufen, zusammenzustellen oder zu
teilen. Erfolgt versehentlich der Zuschlag nach einem Doppelgebot, so wird der betr. Gegenstand sofort von neuem ausge-
rufen

8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Verbindlichkeiten ist Köln.

9. Die Händler-Vergütung gemäß § 23, Absatz I Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes kann nur dann gewährt werden, wenn
der Händlerschein für das laufende Kalenderjahr bei Erteilung des ersten Zuschlags im Original vorgelegt wird.

KUNST-AUKTIONSHAUS MATH. LEMPERTZ

Inhaber; P. Hanstein & Söhne
Fernruf: ANNO 1940 KÖLN Neumarkt 3

Gegründet 1846
 
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