Metadaten

Kunsthaus Lempertz [Editor]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Contr.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Kupferstiche und Handzeichnungen: Nachlass Ed. Springmann, Elberfeld und and. Besitz ; deutsche Kleinmeister, französische Portraits des 17. Jahrh. ... ; Versteigerung: 17. u. 18. März 1925 — Köln, Nr. 227.1925

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.20455#0006
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Verkaufs-Ordnung.

Dienstag, 17. März von 10—1 u. 3—6 Uhr Nr. 1- 484: Alte und neuzeitliche Graphik.

Mittwoch, 18. März von 10—1 u. 3—6 Uhr Nr. 485 bis Schluß: Japanische Farbholzschnitte,
Handzeichnungen.

Auktions-Bedingungen.

1. Nur den mit rvatalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung und Versteigerung gestattet, bei der Be-
sichtigung wird größte Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher für einen Schaden, den er etwa anrichtet, haftbar ist.

2. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung

in Goldmark, unter fachmännischer Leitung unterzeichneter
Firma durch einen von dieser beauftragten Notar.

3. Der Ansteigerer hat außer dem Steigpreise ein Aufgeld
von fünfzehn Prozent für unterzeichnete Firma zu entrichten.

Bei verspäteter Zahlung müssen wir die bankmäßige Verzinsung
sowie eine eventuell eintretende Geldentwertung in Anrech-
nung bringen.

Das Eigentumsrecht geht erst mit der Zahlung des Kauf-
preises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlage auf den An-
steigerer über.

4. Die Gegenstände müssen nach jedem Ausruf in Empfang genommen werden. Die Auktionsleitung hat das Recht,
angesteigerte, aber nicht abgenommene Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers anderweitig zu verkaufen.

5. Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie übernommen werden. Etwaiger
Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen; die unterzeichnete
Firma übernimmt keinerlei Haftung für etwa entstehende Verluste oder Beschädigungen.

6. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich im Augenblick des Zuschlages be-
finden. Jeder bekundet durch sein bloßes Bieten, daß er den betr. Gegenstand genau kennt. Der Katalog ist zwar mit Sorg-
falt angefertigt, doch werden seine Angaben in keiner Weise gewährleistet. Nach geschehenem Zuschlage können also
Reklamationen durchaus nicht berücksichtigt werden.

7 Die Auktionsleitung hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu verkaufen, zusammenzustellen oder zu
teilen. Erfolgt versehentlich der Zuschlag nach einem Doppel gebot, so wird der betr. Gegenstand sofort von neuem ausge-
rufen.

8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Verbindlichkeiten ist Köln.

9. Die Händler-Vergütung gemäß § 23, Absatz I Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes kann nur dann gewährt werden, wenn
der Händlerschein für das laufende Kalenderjahr bei Erteilung des ersten Zuschlags im Original vorgelegt wird.

KUNST-AUKTIONSHAUS MATH. LEMPERTZ
UND BORNHEIMS KUPFERSTICH KABINETT
 
Annotationen