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Kunsthaus Lempertz <Köln> [Hrsg.]; Kunsthaus Lempertz [Hrsg.]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Mitarb.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Gemälde neuzeitlicher und älterer Meister aus rheinischem und süddeutschem Besitz: Versteigerung: Mittwoch, 13. Mai 1925 — Köln, Nr. 229.1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.19366#0004
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AUKTIONS-BEDINGUNGEN.

1. Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung und Versteigerung ge-
stattet. Bei der Besichtigung wird größte Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher für einen Schaden, den er
etwa anrichtet, haftbar ist.

12. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark, unter
fachmännischer Leitung unterzeichneter Firma durch einen von dieser beauftragten Notar.
3. Der Ansteigerer hat außer dem Steigpreis ein Aufgeld von fünfzehn Prozent für unter-
zeichnete Firma zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung müssen wir die bankmäßige Verzinsung,
sowie eine eventuell eintretende Geldentwertung in Anrechnung bringen.
Das Eigentumsrecht geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag auf den Ansteigerer über.

4. Die Gegenstände müssen nach jedem Ausruf in Empfang genommen werden. Die Auktionsleitung
hat das Recht, angesteigerte, aber nicht abgenommene Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers
anderweitig zu verkaufen.

5. Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie übernommen werden.
Etwaiger Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu
erfolgen; die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für etwa entstehende Verluste oder Be-
schädigungen.

6. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich im Augenblick des
Zuschlages befinden. Jeder bekundet durch sein bloßes Bieten, daß er den betr. Gegenstand genau kennt.
Der Katalog ist zwar mit Sorgfalt angefertigt, doch werden seine Angaben in keiner Weise gewährleistet.
Nach geschehenem Zuschlage können also Reklamationen durchaus nicht berücksichtigt werden.

7. Die Auktionsleitung hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu verkaufen, zusammen-
zustellen oder zu teilen. Erfolgt versehentlich der Zuschlag nach einem Doppelgebot, so wird der betr. Gegen-
stand sofort von neuem ausgerufen.

8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Verbindlichkeiten ist Köln.

9. Die Händler-Vergütung gemäß §23 Absatz I Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes kann nur dann gewährt
werden, wenn der Händlerschein für das laufende Kalenderjahr bei Erteilung des ersten Zuschlags im Original
vorgelegt wird.

Kunst-Auktionshaus Math. Lempertz

Inhaber: P. Hanstein & Söhne
Köln, Neumarkt 3

Fernruf: Anno 1940 * Gegründet 1846
 
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