Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Kunsthaus Lempertz <Köln> [Hrsg.]; Kunsthaus Lempertz [Hrsg.]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Mitarb.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Nachlass Frau Kurt Lebrecht von Koeller, Wiesbaden und anderer Privatbesitz: Gemälde alter, besonders niederländischer Meister, neuzeitliche Gemälde, antike Möbel, Plastiken, Miniaturen, Dosen, Bildteppiche, Spitzen, Textilien, Orientteppiche, Porzellan, Fayence, Glasmalereien, ... ; mit 30 Lichtdrucktafeln ; [25. bis 27. November 1937] — Köln, Nr. 393.1937

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.6879#0004
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Versteigerungs-Bedingungen

1. Die Sachen werden so versteigert, wie sie sind ; Auftraggeber und Ver-
steigerer übernehmen keinerlei Gewähr für die Angaben des Katalogs bezüg-
lich Beschaffenheit, Vollständigkeit, Künstlernamen, Orts- und Zeitbestimmung:
der Gegenstände. Die Versteigerung geschieht gegen Barzahlung.

2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes
kein Übergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlages kann der Ver-
steigerer als Vertreter des Auftraggebers sich vorbehalten oder verweigern.

3. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei-
maligem Aufruf desselben ein Mehrgebot nicht gemacht wird, so entscheidet
das Los über den Zuschlag.

4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages
gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den
Ersteher über.

5. Die Kaufgelder hat der Ersteher der Sache zuzüglich 15% Aufgeld sofort
nach erfolgtem Zuschlag an den Versteigerer zu zahlen.

6. Wird die Zahlung nicht sofort an letzteren geleistet oder die Abnahme
der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Ubergabe des Gegenstandes
an den Käufer nicht statt, der Käufer geht vielmehr seiner Rechte aus dem
Zuschlage verlustig, und der Gegenstand wird auf seine Kosten noch einmal
versteigert. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat
er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren
Gebot nicht zugelassen.

7. Kaufgelder, Kaufgelderrückstände sowie Nebenleistungen kann der Ver-
steigerer im eigenen Namen einziehen und einklagen, der Sitz des Gewerbe-
betriebes des Versteigerers gilt als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der
Käufer.

8. Kommissionären und sonstigen Personen, die gewerbsmäßig das Bieten-
für andere übernehmen oder sich dazu erbieten, ist der Zutritt zur Be-
sichtigung und zur Versteigerung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des-
Versteigerers gestattet.

Schätzungspreise einzelner Nummern teilen wir auf Anfrage gerne mit.

STAATL MUSEEN
ZU BERLIN

TF/77F
 
Annotationen