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Kunsthaus Lempertz <Köln> [Hrsg.]; Kunsthaus Lempertz [Hrsg.]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Mitarb.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Sammlung Dr. L. Sticker, Köln und anderer Besitz: Gemälde alter und neuzeitlicher Meister, chinesisches und japanisches Porzellan, Fayence, Silber, ostasiatische Kunst, Möbel, Verschiedenes, Orientteppiche ; [29. bis 31. Oktober 1941] — Köln, Nr. 415.1941

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https://doi.org/10.11588/diglit.6850#0004
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VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN

1. Die Sachen werden fo versteigert, wie sie sind; Auftraggeber und Ver-
steigerer übernehmen keinerlei Gewähr für die Angaben des Katalogs bezüglich
Beschaffenheit, Vollständigkeit, Künstlername, Orts- und Zeitbestimmung der
Gegenstände. Die Versteigerung geschieht gegen Barzahlung.

2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes
kein Ubergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlags kann sich der Ver-
steigerer als Vertreter des Auftraggebers vorbehalten oder verweigern. Der Ver-
steigerer ist unmittelbarer Stellvertreter des Auftraggebers.

3. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei-
maligem Aufruf desselben ein Mehrgebot nicht gemacht wird, sc entscheidet das
Los über den Zuschlag.

4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages
gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher
über.

5. Die Kaufgelder hat der Ersteher der Sache zuzüglich 1$ % Aufgeld sofort
nach erfolgtem Zuschlag an den Versteigerer zu zahlen.

6. Wird die Zahlung nicht sofort an letzteren geleistet oder die Abnahme der
zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Ubergabe des Gegenstandes an den
Käufer nicht statt, der Käufer geht vielmehr seiner Rechte aus dem Zuschlage ver-
lustig, und der Gegenstand wird auf seine Kosten noch einmal versteigert. In diesem
Falle haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen
Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

7. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in
Empfang zu nehmen. Der Versteigerer lehnt jegliche Haftung für verkaufte Gegen-
stände ab. Die Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des' An-
steigerers.

8. Kaufgelder, Kaufgelderrückstände sowie Nebenleistungen kann der Verstei-
gerer im eigenen Namen einziehen und einklagen, der Sitz des Gewerbebetriebes
des Versteigerers gilt als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer.

9. Kommissionären und sonstigen Personen, die gewerbsmäßig das Bieten für
andere übernehmen oder sich dazu erbieten, ist der Zutritt zur Besichtigung und
zur Versteigerung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Versteigerers gestattet.
 
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