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Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus <Berlin> [Hrsg.]
Katalog / Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus, Berlin: Mobiliar, altes und neues Kunstgewerbe, Salons, Herren-, Wohn-, Speise- und Schlafzimmer: Biedermeier-, französische Möbel u.A. ; Gemälde, Glas, Prozellan (Figuren, Gruppen, Geschirr), Bronzen, Kristall ; persische und deutsche Teppiche, Juwelen, Schmuckstücke, silbernes Prunkgerät ; Versteigerung: 11. bis 14. November 1924 — Berlin, Nr. 1925.[1924]

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.19433#0002
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Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß nur dann der Anspruch
auf Händiervergütung berücksichtigt werden darf, wenn die Bescheinigung
spätestens bei Erteilung des ersten Zuschlages im Original vorgelegt wird.

1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Gold-
mark (4,20 Goldmark = 1 Dollar U. S. A.). Verspätete Zahlungen
sind bankmäßig zu verzinsen und etwaige entstandene Schäden
zu ersetzen.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über, so daß
das Kunst-Auktions-Haus für etwaige Beschädigungen, Verluste
oder Verwechslungen nicht verantwortlich ist.

2. Bis zu 100 M. wird um mindestens 1 M., über 100 M. um min-
destens 5 M. gesteigert.

3. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem
sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden; nach erfolgtem
Zuschlag können keinerlei Reklamationen berücksichtigt werden.
Die im Katalog enthaltenen Angaben und Beschreibungen der
zum Verkauf gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet,
insbesondere nicht die Vollständigkeit und Erhaltung einzelner
Bücher und Werke. Erhebliche Beschädigungen sind angegeben,
soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nicht-
angabe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer
Beschädigung.

4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.

5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.

6. Zur Zuschlagsumme wird ein Aufgeld von 15%
vom Käufer erhoben.

7. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende
Gegenstand noch einmal ausgeboten.

8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)

9. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht I, Berlin.

Der Katalog enthält nur Gegenstände aus fremdem Besitz.

Verkaufs-Bedingungen.

Rudolph

Telegr.-Adresse: Kunstauction Lepke Berlin W35.
 
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