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Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus <Berlin> [Hrsg.]
Katalog / Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus, Berlin: Gemälde alter und neuerer Meister aus norddeutschem Museumsbesitz und Einzelbeiträge: Antiquitäten, Bildwerke in Holz, Marmor und Bronze ; Brüsseler Gobelin, 16. Jahrh., Möbel, Porzellan: Gruppen, Figuren, Geschirr ; Gläser des 17. bis 18. Jahrh., Miniaturen, Kleinkunst u. a. ; Versteigerung: Dienstag, den 25. November 1924, Mittwoch, den 26. November 1924 — Berlin, Nr. 1926.1924

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.19392#0004
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Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß nur
dann der Anspruch auf Händlervergütung berücksichtigt
werden darf, wenn die Bescheinigung spätestens bei Erteilung
des ersten Zuschlages im Original vorgelegt wird.

VERKAUFS-BEDINGUNGEN:

1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in
Goldmark (4,20 Goldmark = 1 Dollar U. S. A.). Verspätete
Zahlungen sind bankmäßig zu verzinsen und etwaige ent-
standene Schäden zu ersetzen.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über, so daß
das Kunst-Auctionshaus für etwaige Beschädigungen, Verluste
oder Verwechslungen nicht verantwortlich ist.

2. Bis zu 100 M. wird um mindestens 1 M., über 100 M. um
mindestens 5 M. gesteigert.

3. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in
welchem sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden;
nach erfolgtem Zuschlag können keinerlei Reklamationen
berücksichtigt werden. Die im Katalog enthaltenen Angaben
und Beschreibungen der zum Verkauf gestellten Gegenstände
werden nicht gewährleistet, insbesondere nicht die Vollständige
keit und Erhaltung einzelner Bücher und Werke. Erhebliche
Beschädigungen sind angegeben, soweit sie bei der Katalogi-
sierung bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt aber
keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.

4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.

5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.

6. Zur Zuschlagsumme wird ein Aufgeld von 15% vom
Käufer erhoben.

7. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende
Gegenstand noch einmal ausgeboten.

8. "Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)

9. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht I, Berlin.

Der Katalog enthält nur Gegenstände aus fremdem Besitz.

Rudolph Lepke’s Kunst-Auctions-Haus

Telegr.-Adresse: Kunstauction Lepke Berlin W 35
 
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