VERKAUFS-BEDINGUNGEN
1 Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Gold-
mark (4,20 Goldmark = I Dollar U. S. A.). Verspätete Zah-
lungen sind bankmäßig zu verzinsen und etwaige entstandene
Schäden zu ersetzen. Das Eigentum geht erst mit der Zah-
lung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag
auf den Käufer über, so daß das Kunst-Auctions-Haus für
etwaige Beschädigungen, Verluste oder Verwechslungen nicht
verantwortlich ist.
2 Bis zu 100 M. wird um mindestens 1 M., über 100 M. um
mindestens 5 M. gesteigert.
3 Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in
welchem sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden,
nach erfolgtem Zuschlag können keinerlei Reklamationen be-
rücksichtigt werden. Die im Katalog enthaltenen Zuschrei-
bungen der zum Verkauf gestellten Gegenstände werden nicht
gewährleistet, auch nicht die Vollständigkeit und Erhaltung
einzelner Bücher und Werke. Erhebliche Beschädigungen sind
angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden.
Die Nichtangabe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhanden-
sein einer Beschädigung.
4 Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
5 Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
6 Zur Zuschlagsumme wird ein Aufgeld von io°/o vom Käufer
erhoben.
7 Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende
Gegenstand noch einmal ausgeboten.
8 Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli igOQ.)
9 Der Anspruch auf Händlervergütung darf nach den gesetz-
lichen Bestimmungen nur berücksichtigt werden, wenn die
Bescheinigung spätestens bei Erteilung des ersten Zuschlages
im Original vorgelegt wird.
IO Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- od. Landgericht 1, Berlin.
Rudolph Lepke's Runst-Auctions-
TELEGR.-ADR.: KUNSTAUGTION LEPKE BERLIN W 35
Hau
1 Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Gold-
mark (4,20 Goldmark = I Dollar U. S. A.). Verspätete Zah-
lungen sind bankmäßig zu verzinsen und etwaige entstandene
Schäden zu ersetzen. Das Eigentum geht erst mit der Zah-
lung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag
auf den Käufer über, so daß das Kunst-Auctions-Haus für
etwaige Beschädigungen, Verluste oder Verwechslungen nicht
verantwortlich ist.
2 Bis zu 100 M. wird um mindestens 1 M., über 100 M. um
mindestens 5 M. gesteigert.
3 Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in
welchem sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden,
nach erfolgtem Zuschlag können keinerlei Reklamationen be-
rücksichtigt werden. Die im Katalog enthaltenen Zuschrei-
bungen der zum Verkauf gestellten Gegenstände werden nicht
gewährleistet, auch nicht die Vollständigkeit und Erhaltung
einzelner Bücher und Werke. Erhebliche Beschädigungen sind
angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden.
Die Nichtangabe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhanden-
sein einer Beschädigung.
4 Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
5 Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
6 Zur Zuschlagsumme wird ein Aufgeld von io°/o vom Käufer
erhoben.
7 Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende
Gegenstand noch einmal ausgeboten.
8 Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli igOQ.)
9 Der Anspruch auf Händlervergütung darf nach den gesetz-
lichen Bestimmungen nur berücksichtigt werden, wenn die
Bescheinigung spätestens bei Erteilung des ersten Zuschlages
im Original vorgelegt wird.
IO Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- od. Landgericht 1, Berlin.
Rudolph Lepke's Runst-Auctions-
TELEGR.-ADR.: KUNSTAUGTION LEPKE BERLIN W 35
Hau