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Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus <Berlin> [Hrsg.]
Katalog / Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus, Berlin: Gemälde alter Meister aus einer Kopenhagener Sammlung: im Auftrage der Danske Landmandbank, einem norddeutschen Museum und anderem Besitz ; Versteigerung: Donnerstag, 10. Dezember 1925 — Berlin, Nr. 1946.1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.19318#0005
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Verkaufs* Bedingungen

1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Goldmark
(4,20 Goldmark = 1 Dollar U.S.A.). Verspätete Zahlungen sind
bankmäßig zu verzinsen und etwaige entstandene Schäden zu
ersetzen.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über, so daß das
Kunst-Auctions-Haus für etwaige Beschädigungen, Verluste oder
Verwechslungen nicht verantwortlich ist.

Erfolgt die Abholung nicht innerhalb 4 Tagen nach Schluß der
Versteigerung, so hat das Kunst-Auctions-Haus ohne weiteres das
Recht, dem Käufer auf dessen Kosten und Gefahr die gekauften
Gegenstände zuzusenden oder sie bei sich oder einem Dritten
lagern zu lassen, oder bei ihm passender Gelegenheit zum Meist-
gebot zu versteigern.

2. Bis zu 100 M. wird um mindestens 1 M., über 100 M. um min-
destens s M. gesteigert.

3. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem
sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden; nach erfolgtem
Zuschlag können keinerlei Reklamationen berücksichtigt werden.
Die im Katalog enthaltenen Zuschreibungen der zum Verkauf
gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet, auch nicht die
Vollständigkeit und Erhaltung einzelner Bücher und Werke. Er-
hebliche Beschädigungen sind angegeben, soweit sie bei der Kata-
logisierung bemerkt wurden. Die Nichtnngabe verbürgt aber
keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.

4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.

5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.

6. Zur Zuschlagsumme wird ein Aufgeld von 10 % vom Käufer
erhoben.

7. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegen-
stand noch einmal ausgeboten.

8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)

9. Der Anspruch auf Händlervergütung darf nach den gesetzlichen
Bestimmungen nur berücksichtigt werden, wenn die Bescheinigung
spätestens bei Erteilung des ersten Zuschlages im Original vor-
gelegt wird.

10. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht I. Berlin.

Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus

Telegramms Adresse: Kunstauction Lepke Berlin W35
 
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