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Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus <Berlin> [Hrsg.]
Katalog / Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus, Berlin: Sammlung Franz H. Meyer: Gobelins, Teppiche, Stoffe, Stickereien, Möbel - Renaissance bis Louis XVI, deutsche Holzplastik - Mittelalter, Renaissance, Barockzeit, Gemälde alter Meister ; Versteigerung: 2. und 3. März 1926 ( — Berlin, Nr. 1952.1926

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https://doi.org/10.11588/diglit.19314#0004
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Ve r k a u f s - B e d i ngungen

1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Gold-
mark (4,20 Goldmark = 1 Dollar U.S.A.). Verspätete Zahlungen
sind bankmäßig zu verzinsen und etwaige entstandene Schäden
zu ersetzen.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über, so daß
da< Kunst-Auctions-Haus für etwaige Beschädigungen, Verluste
oder Verwechslungen nicht verantwortlich ist.

Erfolgt die Abholung nicht innerhalb 4 Tagen nach Schluß der
Versteigerung, so hat das Kunst-Auctions-Haus ohne weiteres
das Recht, dem Käufer auf dessen Kosten und Gefahr die ge-
kauften Gegenstände zuzusenden oder sie bei sich oder einem
Dritten lagern zu lassen, oder bei ihm passender Gelegenheit
zum Meistgebot zu versteigern.

2. Bis zu 100 M. wird um mindestens 1 M., über 100 M. um min-
destens 5 M. gesteigert.

3. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in weichem
sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden; nach erfolgtem
Zuschlag können keinerlei Reklamationen berücksichtigt werden.
Die im Katalog enthaltenen Zuschreibungen der zum Verkauf
gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet, auch nicht
die Vollständigkeit und Erhaltung einzelner Bücher und Werke.
Erhebliche Beschädigungen sind angegeben, soweit sie bei der
Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt
aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung,

4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.

5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.

6. Zur Zuschiagsumme wird ein Aufgeld «von 10°/o vom Käufer
erhoben.

7. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegen-
stand noch einmal ausgeboten.

8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)

9. Der Anspruch auf Händlervergütung darf nach den gesetzlichen
Bestimmungen nur berücksichtigt werden, wenn die Bescheinigung
spätestens bei Erteilung des ersten Zuschlages im Original vor-
gelegt wird.

10. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts-oder Landgericht I, Berlin.

Rudolph Lepke’s Kunst-Auctions-Haus

Telegramm- Adresse: Kunstauction Lepke Berlin W35
 
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