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Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus <Berlin> [Hrsg.]
Katalog / Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus, Berlin: Mobiliar, neueres Kunstgewerbe, Antiquitäten, Ölgemälde: Möbel des 16. bis 20. Jahrhunderts, Schränke, Sitzmöbel, Kleinmöbel, Klubmöbel, Salon-Garnituren, Speise-, Herren- und Schlafzimmer, Bronzen, Miniaturen, Teppiche, Porzellane des 18. und 19. Jahrhs., Gruppen, Figuren und Geschirr ; Versteigerung: Mittwoch bis Freitag, den 6. bis 8. Juni 1928 — Berlin, Nr. 1999d.1928

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.19322#0004
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Verkaufs* Bedingungen

1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.
Verspätete Zahlungen sind bankmäßig zu verzinsen und etwaige ent-
standene Schäden zu ersetzen.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über, so daß das Kunst-
Auctions-Haus für etwaige Beschädigungen, Verluste oder Verwechs-
lungen nicht verantwortlich ist.

Erfolgt die Abholung nicht innerhalb 4 Tagen nach Schluß der Ver-
steigerung, so hat das Kunst-Auctions-Haus ohne weiteres das Recht,
dem Käufer auf dessen Kosten und Gefahr die gekauften Gegen-
stände zuzusenden oder sie bei sich oder einem Dritten lagern zu
lassen, oder bei ihm passender Gelegenheit zum Meistgebot zu ver-
steigern.

2. Bis zu 100 M. wird um mindestens 1 M., über 100 M. um mindestens
5 M. gesteigert.

3. Die Gegenstände werden so versteigert, wie sie im Augenblick des
Zuschlages sind. Mängelrügen sind deshalb ausgeschlossen; insbeson
dere werden daher auch Katalogzuschreibungen ebensowenig gewähr-
leistet wie die Vollständigkeit und Erhaltung einzelner Bücher und
Werke. Erhebliche Beschädigungen sind angegeben, soweit sie bei
der Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt aber
keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.

4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.

5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.

6. Zur Zuschlagsumme wird ein Aufgeld von 15% vom Käufer er-
hoben.

7. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegen-
stand noch einmal ausgeboten.

8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)

9. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht I, Berlin.

Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus

Telegrammadresse: Kunstauction Lepke Berlin W35
 
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