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Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus <Berlin> [Hrsg.]
Katalog / Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus, Berlin: Kunstgewerbe des 16. und 18. Jahrhunderts: Henri II-Schränke, Boulle-Möbel, Garnituren und einzelne Sitzmöbel, Sekretäre, Bureaus, Tische, Kleinmöbel, Arbeiten in Goldbronze, Kandelaber, Appliques, Kronen, Kaminuhren, Tafelaufsätze und anderes Silbergerät, Tafelservice in Sèvres-Porzellan ; Versteigerung: Dienstag und Mittwoch, den 12. und 13. Februar 1929 — Berlin, Nr. 2005.1929

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https://doi.org/10.11588/diglit.17827#0004
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VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.
Verspätete Zahlungen sind bankmäßig zu verzinsen und etwaige ent-
standene Schäden zu ersetzen.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über, so daß das Kunst-
Auctions-Haus für etwaige Beschädigungen, Verluste oder Verwechs-
lungen nicht verantwortlich ist.

Erfolgt die Abholung nicht innerhalb 4 Tagen nach Schluß der Ver-
steigerung, so hat das Kunst-Auctions-Haus ohne weiteres das Recht,
dem Käufer auf dessen Kosten und Gefahr die gekauften Gegen-
stände zuzusenden oder sie bei sich oder einem Dritten lagern zu
lassen, oder bei ihm passender Gelegenheit zum Meistgebot zu ver-
steigern.

2. Bis zu 100 M. wird um mindestens 1 M., über 100 M. um mindestens
5 M. gesteigert.

3. Die Gegenstände werden so versteigert, wie sie im Augenblick des
Zuschlages sind. Mängelrügen sind deshalb ausgeschlossen; insbeson-
dere werden daher auch Katalogzuschreibungen ebensowenig gewähr-
leistet wie die Vollständigkeit und Erhaltung einzelner Bücher und
Werke. Erhebliche Beschädigungen sind angegeben, soweit sie bei
der Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt aber
keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.

4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.

5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.

6. Zur Zuschlagsumme wird ein Aufgeld von 15% vom Käufer erhoben

7. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegen-
stand noch einmal ausgeboten.

8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)

9. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht I, Berlin.

RUDOLPH LEPKE'S KUNST-AUCTIONS-HAUS

TELEGRAMM- ADRESSE: KUNSTAUCTION LEPKE BERLIN \V35
 
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