s. Z2.
Die übrigen Pflichten müssen zwar auch
durch die Elrern besorgt werden, sie ziehen aber
dem inmuichen nach unmittelbar dze Kir"?er
selbst an ; und beziehen sich i. auf dm Got-
tesdienst. 2. Auf dre Sruen. z. Auf die
IVifsenfchafren. 4. Auf dre Nahrung. Die
Einführung m die Welt, oder Versorgung
auf eine anständige Weise wollen ww da über-
sehen.
I. Den Gottesdienst betreffend: so ist wohl die
führnehmste Sorge:
r. Daß man den Kindern die deutlichsten Begriffe
bevbringe: von der Allmacht, und Gute, wie
auch von der Nothwendigkeit des allerhöchsten
göttlichen Wesens, von der Liebe desselben ge-
gen die Menschen, von unsern Unvermögen,
und Schwachheit, von unserer letzten Endes-
Beftimmung.
L. Daß sie die Glaubenslehre nach allen Theilen
fertig besitzen , und den Zusammenhang des
Lehrgebäudes hinlänglich einsehen.
Z. Daß die Uebunaen des vorgeschriebenen Gebet-
tes, und der heiligen gottesdienstlichen Hand-
lungen nie unterbrochen werden , weder der
Zeit, noch der geziemenden Art nach; damit
sie nicht Mlaß bekommen gleichgültig zu wer-
den.
II. Die
Die übrigen Pflichten müssen zwar auch
durch die Elrern besorgt werden, sie ziehen aber
dem inmuichen nach unmittelbar dze Kir"?er
selbst an ; und beziehen sich i. auf dm Got-
tesdienst. 2. Auf dre Sruen. z. Auf die
IVifsenfchafren. 4. Auf dre Nahrung. Die
Einführung m die Welt, oder Versorgung
auf eine anständige Weise wollen ww da über-
sehen.
I. Den Gottesdienst betreffend: so ist wohl die
führnehmste Sorge:
r. Daß man den Kindern die deutlichsten Begriffe
bevbringe: von der Allmacht, und Gute, wie
auch von der Nothwendigkeit des allerhöchsten
göttlichen Wesens, von der Liebe desselben ge-
gen die Menschen, von unsern Unvermögen,
und Schwachheit, von unserer letzten Endes-
Beftimmung.
L. Daß sie die Glaubenslehre nach allen Theilen
fertig besitzen , und den Zusammenhang des
Lehrgebäudes hinlänglich einsehen.
Z. Daß die Uebunaen des vorgeschriebenen Gebet-
tes, und der heiligen gottesdienstlichen Hand-
lungen nie unterbrochen werden , weder der
Zeit, noch der geziemenden Art nach; damit
sie nicht Mlaß bekommen gleichgültig zu wer-
den.
II. Die