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welches mit der Zeit aufhören muß,
so bald der Nutzen wegfallt, oder
nicht weiter statt findet.
K. Unter Bösewichten ist keine Freund-
lchaft: es ist nur eine Zusammen-
rottung nach dem Zeugnisse des Plu-
tarchus.
§- Z8.
Die Pflichte» der Freundschaft sind:
I. Eine gegenseitige Hochachtung, die den per-
söhnlichen Vorcheil weder zum Grund,
noch zur Absicht hat.
II. Eine edle Vertraulichkeit, die vom Miß-
trauen, und vom Zurückhalten gleich ent-
fernt ist.
III. Eine unverbrechliche Harmonie der Gesin-
nungen und Neigungen.
IV. Eine Treue, die sich durch keine ^Verän-
derungen des Glückes erschüttern laßt. Es
ist nichts schandlichers, als für den Freun-
de fürüber gehen, wenn sein Glück ver-
blühet hat.
V.
Eine Beständigkeit, die durch keine Ent-
fernungen dec Zeit, oder des Orts ver-
a'nderf wird. Denn die Tugend ist un-
veränderlich.
F 5
VI. Ei-
welches mit der Zeit aufhören muß,
so bald der Nutzen wegfallt, oder
nicht weiter statt findet.
K. Unter Bösewichten ist keine Freund-
lchaft: es ist nur eine Zusammen-
rottung nach dem Zeugnisse des Plu-
tarchus.
§- Z8.
Die Pflichte» der Freundschaft sind:
I. Eine gegenseitige Hochachtung, die den per-
söhnlichen Vorcheil weder zum Grund,
noch zur Absicht hat.
II. Eine edle Vertraulichkeit, die vom Miß-
trauen, und vom Zurückhalten gleich ent-
fernt ist.
III. Eine unverbrechliche Harmonie der Gesin-
nungen und Neigungen.
IV. Eine Treue, die sich durch keine ^Verän-
derungen des Glückes erschüttern laßt. Es
ist nichts schandlichers, als für den Freun-
de fürüber gehen, wenn sein Glück ver-
blühet hat.
V.
Eine Beständigkeit, die durch keine Ent-
fernungen dec Zeit, oder des Orts ver-
a'nderf wird. Denn die Tugend ist un-
veränderlich.
F 5
VI. Ei-