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Galler, Alois [Oth.]
Libelli Classici Auxiliares Ad Historiam, Geographiam, Antiquitates, Doctrinam Morum, Et Arithmeticam: Ad Vsum Scholarum Piarum (Pars 6) — Campidonæ: Sumptibus Aloysii Galler, 1772 [VD18 90783743]

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https://doi.org/10.11588/diglit.49161#0091
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Pflichten gegen die Feinde.
Es ist aber nicht möglich, daß wir alle
Menschen zu Freunden haben. Denn wir kön-
neu unmöglich allen genug chun, und rheils be-
, gehen wir ftlnst Fehler , wodurch wir andere
gegen uns ausbringen , theils giebt cs überall
Leuie, die ein Handwerk daraus machen, wenn
sie andern Verdruß verursachen , und Scha-
den zufügen können. Man heißt sie gemeinig-
- -s ijH Feinde.
M
Es ist um so mehr nsthwendig, daß
mir uns die Hauptpfiichken bekannt machen,
, "ss die wir schuldig sind gegen die Feinde zu besb-
achrea ; da wir mit dergleichen elenden Ge-
i, M schöpfen immer werden zu thun haben.
HM,
M Und man vergrössert sein Unglück sechsten,
wenn man sich hierum nicht pflichtmaßig ver<
haltet.
liiG Die allgemeine Pflicht ist überhaupt die-
Us sx: daß wir in unfern Lhun und Lassen behüt-
W sain darein gehen , und sorgfältig sind ,. alles
M dasjenige zu vermeiden, was uns Feindseligkei-
ken zuziehen könnte.

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