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Wanner, Peter [Red.]
Heimatbuch der Stadt Lorch: Lorch: Beiträge zur Geschichte von Stadt und Kloster — Lorch, 1990

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https://doi.org/10.11588/diglit.7424#0090
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Mehring ging davon aus, die riesige »Urpfarrei« Lorch, d. h. der
Pfarrsprengel des Stifts Lorch, habe den Umfang des späteren
Landkapitels Lorch-Gmünd, des westlichsten Landkapitels des
Bistums Augsburg, gehabt. Da 1297 und 1327 acht Pfründen,
1239 ein Scholasticus erwähnt wird und Mehring die dem Land-
kapitel angehörigen Kirchen in Oberurbach, Steinenberg, Welz-
heim und Straßdorf als Verluste des Stifts im Laufe des 12. Jahr-
hunderts auffaßt, kommt er auf eine Zahl von 13 Pfründen.
Zwar orientierte sich oft die Anzahl der Pfründen eines Stifts an
dem Vorbild der zwölf Apostel mit Jesus und dies mag auch für
die erste Zeit des Lorcher Stifts gegolten haben, doch hält Meh-
rings Rechnung einer kritischen Uberprüfung nicht stand.
Nach den Statuten des Landkapitels von 1473 (Mehring 1911,
S. 191) umfaßte dieses die Gmünder Pfarrkirche, die Kustorei-
pfründe (Custoria) und die drei weiteren Pfarrpfründen in
Lorch sowie die Kirchen in Urbach, Plüderhausen, Steinenberg,
Welzheim, Straßdorf und Wetzgau. Nur von der Gmünder Kir-
che ist nachweisbar, daß sie ursprünglich zu einer Lorcher
Pfründe gehörte - die erwähnte Gottesdienstordnung und wei-
tere Quellen berichten von den Prozessionen der Himmel-
fahrtswoche, bei denen Gmünder Geistliche nach Lorch und
umgekehrt Lorcher nach Gmünd kamen (Graf 1989b). Die
Welzheimer Kirche kam als staufische Eigenkirche im Tausch
gegen die von Konrad III. für sich selbst beanspruchte Kirche in
Ebermergen (im Ries) an das Kloster Lorch. Von einer Zustim-
mung der Lorcher Kanoniker ist dabei nicht die Rede (DKo III
Nr. 114).

Auch wenn die Gründungsausstattung des Stifts Lorch nicht
mit Sicherheit festgestellt werden kann, ergibt sich aus der
Beobachtung der Patronatsverhältnisse im Bereich des Land-
kapitels Lorch-Gmünd ein wichtiger Anhaltspunkt für den
Charakter der staufischen Herrschaft im oberen Remstal. Kir-
chenherr in Plüderhausen und Urbach war bis 1536 das Kloster
Elchingen - daß dieser Besitz auf die Staufer zurückgeht, hat
Heinz Bühler wahrscheinlich machen können (Bühler 1977,
S. 30). Die Kirche in Steinenberg wurde 1234 dem Kloster Adel-
berg inkorporiert und dürfte aus staufischer Hand an das Prä-
monstratenserkloster gekommen sein (Graf 1981). In Straßdorf
und Wetzgau erscheinen ehemalige staufische Ministerialen als
Kirchenherren: die Herren von Rechberg. Daraus ergibt sich,
daß die Staufer im 11. und 12. Jahrhundert über alle Kirchen des

Landkapitels als Eigenkirchenherren verfügen konnten - ein
deutlicher Hinweis auf den »flächenhaften« Charakter ihrer
Herrschaft. Festzuhalten ist somit: Die Grundlage für das Stift
Lorch bildete die Herrschaft der Staufer bzw. Staufer-Vorfahren
über ihre Lorcher Eigenkirche mit großem Pfarrsprengel sowie
über die weiteren Kirchen des späteren Landkapitels.
Von den Staufern könnte auch ein Gut der Lorcher Pfarrkirche
zu Löpsingen im Kreis Nördlingen stammen, das 1306 vom
Kloster Kaisheim erworben wurde60 - die Übergabe an das Stift
Lorch in das 11. Jahrhundert zu datieren (so Bühler 1988,
S.279), geht freilich zu weit.

Ein Propst des Lorcher Stifts ist zu keiner Zeit zu belegen. Seit
1189 werden jedoch Dekane in Lorch erwähnt, die als Vorsteher
des Stifts gelten müssen. Dies bestätigt auch die aus der Zeit um
1200 stammende Liste der alten Bruderschaft. Das Gedenken an
die Chorherren (dominorum nostrorum de choro) richtet sich
zunächst auf die Reihe der Dekane Heinrich, Albert (wohl der
1189 genannte), Renbold und Ulrich (Mehring 1911, S.201).
1239 erscheint ein »scholasticus« (Lehrer), den Mehring als In-
haber einer Stiftspfründe in Anspruch nimmt, 1269 erstmals ein
Custos der Weltgeistlichenkirche Lorch (secularis ecclesie). Im
gleichen Jahr siegelt das Stift (das Siegel ist nicht erhalten). Zwei
»vicecanonici« aus Lorch sind damals Schiedsrichter.

Fragt man nach den Funktionen der Lorcher Pfründen, so er-
gibt sich, daß sie oft Geistliche, deren Tätigkeitsschwerpunkt
nicht in Lorch lag, finanziert haben. Ein wichtiger Punkt war
die Versorgung der Herrschaftsträger mit akademisch gebilde-
tem Personal, rechtskundigen Experten und Schreibern. 1278
erscheint ein Magister Heinrich, Notar des Herzogs Konrad
von Teck, im Lorcher Umkreis, den man mit dem Schiedsrichter
in einem Streit des Klosters Lorch 1280, Magister Heinrich von
Owen, Kanoniker in Lorch, gleichsetzen darf. 1281 zeugt er in
Hirsau nochmals als Notar Herzog Konrads von Teck und Lor-
cher Kanoniker. Ein Niederadliger mit Magistertitel also, der ei-
nem Hochadligen als Schreiber und wohl auch als »rechte
Hand« diente und von einer Lorcher Pfründe versorgt wurde.

60 Hauptstaatsarchiv München, Kaisheim KU 399, vgl. Dieter Kudorfer:
Nördlingen. München 1974, S. 381, 314. Erwähnt ist in der Urkunde ein
Vogt von Waldenstein.

SS
 
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