15
Nachdem Graf Ulrich III. von Württemberg 1240
den Ort Güglingen von den Grafen von Eberstein
gekauft hatte, machte er Ansprüche auf den dortigen
Kirchensatz, welchen das, der Propstei Denkendorf an-
gehörige, Kloster zum hl. Grabe in Speyer 1295 von
Nudolf von Neufen erlangt hatte Z. Um den dadurch
entstandenen Streit zu schlichten, beauftragte Kaiser
Ludwig IV. im Z. 1342 den Grafen Ulrich III. mit
dem Schutze des Klosters Denkendorf nebst seiner
Besitzungen Z. Zn Folge dessen entsagte der Graf
seinen Ansprüchen auf den Güglinger Kirchensatz.
Durch diesen Schutz aber war die Neichsunmittelbarkeit
nicht für immer erloschen; sie erhellt noch aus einer
Urkunde des Kaisers Ludwig IV. von 1346 und aus
zwei Urkunden des Kaisers Karl IV. von 1359 und
1361Z. Die nähere Verbindung mit den württem-
bergischen Grafen verwickelte Denkendorf auch in deren
Fehden, so wurde der Ort im Kriege des Städtebundes
gegen Grafen Eberhard im Z. 1377 von der Reichs-
stadt Eßlingen geplündert, die Klostergebäude nieder-
gebrannt und die Kirchenornamente fortgeschleppt ch.
Aus milden Beiträgen, vermittelt durch Patente von
1) Schmidlin a. O. S. 31. Sattler Württemberg unter
den Grafen I. S. 150.
2) Besold S- 473.
3) wlä. S. 474, 475 und 479.
4) Beschreib, des Oberamts Eßlingen 1845, S- 191.
Nachdem Graf Ulrich III. von Württemberg 1240
den Ort Güglingen von den Grafen von Eberstein
gekauft hatte, machte er Ansprüche auf den dortigen
Kirchensatz, welchen das, der Propstei Denkendorf an-
gehörige, Kloster zum hl. Grabe in Speyer 1295 von
Nudolf von Neufen erlangt hatte Z. Um den dadurch
entstandenen Streit zu schlichten, beauftragte Kaiser
Ludwig IV. im Z. 1342 den Grafen Ulrich III. mit
dem Schutze des Klosters Denkendorf nebst seiner
Besitzungen Z. Zn Folge dessen entsagte der Graf
seinen Ansprüchen auf den Güglinger Kirchensatz.
Durch diesen Schutz aber war die Neichsunmittelbarkeit
nicht für immer erloschen; sie erhellt noch aus einer
Urkunde des Kaisers Ludwig IV. von 1346 und aus
zwei Urkunden des Kaisers Karl IV. von 1359 und
1361Z. Die nähere Verbindung mit den württem-
bergischen Grafen verwickelte Denkendorf auch in deren
Fehden, so wurde der Ort im Kriege des Städtebundes
gegen Grafen Eberhard im Z. 1377 von der Reichs-
stadt Eßlingen geplündert, die Klostergebäude nieder-
gebrannt und die Kirchenornamente fortgeschleppt ch.
Aus milden Beiträgen, vermittelt durch Patente von
1) Schmidlin a. O. S. 31. Sattler Württemberg unter
den Grafen I. S. 150.
2) Besold S- 473.
3) wlä. S. 474, 475 und 479.
4) Beschreib, des Oberamts Eßlingen 1845, S- 191.