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Lorent, Jakob August; Lorent, Jakob August [Hrsg.]
Denkmale des Mittelalters in dem Königreiche Württemberg ([3,Text,1]): Denkendorf — Mannheim: Bensheimer, 1869

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https://doi.org/10.11588/diglit.44853#0024
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dorf und Eßlingen zu umgeben angefangen hatte; da-
mals suchte der Convent des mächtigen Schirmes von
Württemberg theilhaftig zu werden und erlangte diesen
laut einer Urkunde H, welche 1424 ausgefertigt wurde
uud zwar, wegen Minderjährigkeit der Grafen Ludwig
und Ulrich, von deren Statthaltern Rudolf voll Sulz,
Hans voll Stadion und Hans von Sachsenheim. Diese
enthielt unter andern die Belassung des Klosters bei
seinen früheren Rechten und den: freundschaftlichen
Verhältnisse zu Eßlingen, in Folge dessen behielt die
Stadt sowohl Siegel als Briefschaften von Denkendorf
und gab diese erst im Z. 1535 bei der Reformation
des Klosters wieder heraus^). Die Klosterzucht war
um diese Zeit sehr locker geworden, die Chorherrn
zerstreuten sich nach Belieben und als 1438 ein
Dominikanermönch von dem General - Prior des
Ordens nach Denkendorf, um den dortigen Zustand
zu untersucheu, gesaudt wurde, erklärte er in seinem
Berichte, daß er keine förmliche Visitation gehalten
habe, weil viele Conventnalen wegen der Weite ihrer
Entfernung nicht herbeigerufen werden konnten. Nach
Württembergs Theilung 1442 zwischen dell Brüdern
Ludwig und Ulrich, wurde Graf Ulrich „der Viel-
geliebte" Schirmherr voll Denkendorf, aber die Würt-
tembergische Herrschaft behagte den Chorherrn nicht
1) Besold S- 456
2) Elch B. 2, S. 361.
 
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