Wir Schultheiß, und Rath, auch der Große Rath, so man nennet die Hundert der Stadt Luzern thuen kundt allermännigklichen [...]
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Abschnitt [Tit: I. Umb Morgen-Gaab und Kram - Tit. XXXXXIV. Wie man Gotts-Gaaben, Gülth, Seelgrett, Jahrzeit, und Vigilien, den Gotts-Häuseren, Spittälen, Geistlichen, und Bruderschafften auff liggende Stuck schlagen möge]
153-170
Folgen einige newe Ansehen und Verordnungen, So von Unseren Gnädigen Herren Schultheiß Räth und Hundert der Stadt Lucern gemacht, und dem Stadt-Rechten einzuverleiben befohlen worden
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