Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Oth.]
Von Gottes Gnaden Wir Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Thun kund, und fügen hiermit zu wissen; Nachdem Wir in gnädigste Erwegung gezogen, wasmassen Unsere Fürstliche Bediente, und überhaupt Unsere Unterthanen, und darunter besonders die Unvermögende, ... durch die, bey denen sie und ihre Familien betreffenden Sterbfällen, vor sich und die Ihrige anzuschaffende Trauerkleidung, in nahmhaften Schaden und Kosten, und wohl gar in Armuth versetzet werden, daß Wir dahero ... zu verordnen gnädigst gut befunden haben, daß ... alle ... Anschaff- und Anlegung einiger Trauer ... abgeschaffet seyn solle ...
— [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1769 [VD18 14337215]
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