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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Bearb.]

Von Gottes Gnaden Wir, Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Nachdeme Wir zu desto besserem Aufkommen und möglichster Conservation Unserer Unterthanen und zu Abstellung des in Unsern Fürstl. Landen eingerisenen höchst verderblichen Luxus, gnädigst verordnet haben, daß fürohin kein Burger noch Bauer in Unsern Fürstlichen Landen, andere als im Land verfertigte Tücher, zu tragen, sich, bey hoher Strafe, ermächtigen solle; So habt Ihr diese Unsere Verordnung in dem Euch gnädigst anvertrauten Amte ohngesäumt zu publiciren ...

[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1770 [VD18 14337320]

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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.65536
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-655365

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