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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Oth.]
Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Nachdeme der Nahrungs-lose Zustand und das Armuth vieler Unserer Unterthanen hauptsächlich mit daher rühret, daß selbige ihre besitzende Güther solchergestalt stark unter ihre Kinder vertheilet haben, daß keines derselben einen rechten Unterthan abzugeben und davon seinen hinlänglichen Unterhalt und Nahrung zu haben, im Stande ist: Und Wir dahero ... wiederhohlt ... verordnet haben, daß Unsere Unterthanen ihre Güther ... nicht allzustark ... vertheilen ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1770 [VD18 14337576]

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https://doi.org/10.11588/diglit.65540#0002
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Pfuscher überhäufet werden, ein Handwerk zu treiben ver-
stärket seyn solle, der nicht bey einem ordentlichen Mei-
ster gelernet, seine Wander-Jahre dociren kann und vor-
hero ein Meister-Stück in brauchbaren und nützlichen
Dingen verfertiget; Als befehlen Wir hiermit gnä-
digst, daß hiernach unterthänigst achte und
diese Unsere Verordnung zu jedermanns Nachricht und
Nachachtung in Userm gnädigst anvertrauten
Amt bekannt mache , sodann ernstlich darauf sehe ,
daß selbiger bey allen und jeden Vorfallenheiten auf das
genaueste nachgelebet werde. Versehens Uns und seynd
mit Gnaden gewogen.
Darmstadt, den 2. May 1770.
Lx special! Relolutione LerenMmi.
 
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