Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Nachdeme der Nahrungs-lose Zustand und das Armuth vieler Unserer Unterthanen hauptsächlich mit daher rühret, daß selbige ihre besitzende Güther solchergestalt stark unter ihre Kinder vertheilet haben, daß keines derselben einen rechten Unterthan abzugeben und davon seinen hinlänglichen Unterhalt und Nahrung zu haben, im Stande ist: Und Wir dahero ... wiederhohlt ... verordnet haben, daß Unsere Unterthanen ihre Güther ... nicht allzustark ... vertheilen ...
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1770 [VD18 14337576]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.65540
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-655405
Metadaten: METS
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