Overview
Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Bearb.]
Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Wir vernehmen mißfällig, daß das in Unsern Fürstlichen Landen schon mehrmalen und nahmentlich unterm 19ten Octob. 1698., 7ten May 1716. und 5ten May 1719. ernstlich verbottene Mayen-Hauen und Mayen-Stecken aufs neue wiederum einreisse, ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1771 [VD18 14337622]

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.65544#0001
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Won GOllcs Gnaden
WUDWJ-G,
Wandgrafzll Hessen, Würstzu Herßfeld,
Kraf zu LOenelnbogen, Dietz, Ziegen»
Hain, Nidda, Hanau, Schaumburg,
Isenburg und Büdingen, rc. Der Röm.
Kaiserl. auch zu Hmrgarn und Böheim Könlgl.
Apostol. Majestät bestellter General- Feld-Zeug-
meister und Obrrster über ein Regiment zu Fuß,
Les Kömgl. Preußischen schwarzen Adler Ordens-
Ritter. rc.

Liebe Getreue !
^^ir vernehmen mißfällig, daß das in Unsern Fürst-
lichen Landen schon mehrmalen und nahmentlich unterm
lyten Octob. 1698., 7ten May 1716. und Zten May 1719.
ernstlich Verbottene Mayen-Hauen und Mayen-Stecken
aufs neue wiederum einreiffe, und diese thörigte Gewohn-
heit im Früh -Jahr und besonders auf das Pfingst-Fest
abermalen getrieben werden wolle; nachdem nun hier-
durch nicht nur denen Waldungen und besonders dem
jungen Nachwachs beträchtlicher Schaden zugefüget wird,
sondern dieses Spielwerk auch zu allerley ärgerlichen Aus-
schweifungen Gelegenheit gibt, und Wir solches dahero
ein vor allemal gänzlich abgestellt wissen wollen: So
verordnen Wir hierdurch so gnädigst als ernstlich, daß
diejenige, welche entweder über Abhauung der Mayen,
oder auch nur mit dergleichen bereits abgehauenen Stam-
men
 
Annotationen