Won GOllcs Gnaden
WUDWJ-G,
Wandgrafzll Hessen, Würstzu Herßfeld,
Kraf zu LOenelnbogen, Dietz, Ziegen»
Hain, Nidda, Hanau, Schaumburg,
Isenburg und Büdingen, rc. Der Röm.
Kaiserl. auch zu Hmrgarn und Böheim Könlgl.
Apostol. Majestät bestellter General- Feld-Zeug-
meister und Obrrster über ein Regiment zu Fuß,
Les Kömgl. Preußischen schwarzen Adler Ordens-
Ritter. rc.
Liebe Getreue !
^^ir vernehmen mißfällig, daß das in Unsern Fürst-
lichen Landen schon mehrmalen und nahmentlich unterm
lyten Octob. 1698., 7ten May 1716. und Zten May 1719.
ernstlich Verbottene Mayen-Hauen und Mayen-Stecken
aufs neue wiederum einreiffe, und diese thörigte Gewohn-
heit im Früh -Jahr und besonders auf das Pfingst-Fest
abermalen getrieben werden wolle; nachdem nun hier-
durch nicht nur denen Waldungen und besonders dem
jungen Nachwachs beträchtlicher Schaden zugefüget wird,
sondern dieses Spielwerk auch zu allerley ärgerlichen Aus-
schweifungen Gelegenheit gibt, und Wir solches dahero
ein vor allemal gänzlich abgestellt wissen wollen: So
verordnen Wir hierdurch so gnädigst als ernstlich, daß
diejenige, welche entweder über Abhauung der Mayen,
oder auch nur mit dergleichen bereits abgehauenen Stam-
men
WUDWJ-G,
Wandgrafzll Hessen, Würstzu Herßfeld,
Kraf zu LOenelnbogen, Dietz, Ziegen»
Hain, Nidda, Hanau, Schaumburg,
Isenburg und Büdingen, rc. Der Röm.
Kaiserl. auch zu Hmrgarn und Böheim Könlgl.
Apostol. Majestät bestellter General- Feld-Zeug-
meister und Obrrster über ein Regiment zu Fuß,
Les Kömgl. Preußischen schwarzen Adler Ordens-
Ritter. rc.
Liebe Getreue !
^^ir vernehmen mißfällig, daß das in Unsern Fürst-
lichen Landen schon mehrmalen und nahmentlich unterm
lyten Octob. 1698., 7ten May 1716. und Zten May 1719.
ernstlich Verbottene Mayen-Hauen und Mayen-Stecken
aufs neue wiederum einreiffe, und diese thörigte Gewohn-
heit im Früh -Jahr und besonders auf das Pfingst-Fest
abermalen getrieben werden wolle; nachdem nun hier-
durch nicht nur denen Waldungen und besonders dem
jungen Nachwachs beträchtlicher Schaden zugefüget wird,
sondern dieses Spielwerk auch zu allerley ärgerlichen Aus-
schweifungen Gelegenheit gibt, und Wir solches dahero
ein vor allemal gänzlich abgestellt wissen wollen: So
verordnen Wir hierdurch so gnädigst als ernstlich, daß
diejenige, welche entweder über Abhauung der Mayen,
oder auch nur mit dergleichen bereits abgehauenen Stam-
men