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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Oth.]; Oberrheinischer Reichskreis [Contr.]
Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Ab der Anlage werdet Ihr ersehen, was für ein Conclusum der Ober-Rheinische Creis mit Unserm Beytrit, wegen Aufhebung der seit einiger Zeit in demselben obgewalteten Frucht-Sperr unterm 6ten dieses abgefasset hat ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1772 [VD18 14337711]

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https://doi.org/10.11588/diglit.65552#0006
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die uneingestellte Cröfnung davon gethan, selbe zum Bey-
trit eingeladen, allenfalls deren weiter räthliches Dafür-
halten erbeten immittelst aber Kayserl. Majestät von dem
bisherigen Erfolg die ehrerbietigste Anzeige erstattet, fort
das Kayserliche Reichs - Obristhauptliche Amt im voraus
dahin angerufen werde, damit Allerhöchst Dieselbe die in
kraft der bestehenden gesetzlichen Verbindung und nach dem
Reichs - Oberhauptlichen Allerhöchsten Fingerzeig von
Creyses wegen getroffenen Maasnehmungen durch die
Kayserliche Allerhöchste Unterstützung kräftigst zu hand-
haben, und denen dagegen Beschwehrten auf ihr Anru-
fen die erforderliche schleunige Hülfe allergerechtest ange-
deyhen zu lassen, auch die innerhalb deren Ober-Rheini-
schen Kreys-Grenzen gelegene ohnmittelbare Reichs-Rit-
terschaft zu gleichförmiger Einhaltung anzuweisen, ailer-
mildest geruhen mogten.
 
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