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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Oth.]
Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Nachdem Wir bishero zum öftern höchst mißfällig wahrnehmen müssen, wie nachläßig von den Beamten bey Publication der Herrschaftlichen Verordnungen zu Werk gegangen werde ... Wir aber diese strafbare Nachläßigkeit längerhin nicht dulten, sondern ... die richtige Publication aller ... Verordnungen bewürkt wissen wollen ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1773 [VD18 14337894]

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https://doi.org/10.11588/diglit.65565#0001
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on GOttes Gnaden

Kandgrafzu Hessen, Dürft zu Herss
feld, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz,
Ziegenhain, Nidda, Hanau, Schaum»
bürg, Isenburg und Büdingen, rc.
Der Röm. Kaiserl. auch zu Hungarn und Bö-
Heim Königs. Apostol. Majestät bestellter Ge-
neral - Feld - Zeugmeister und Obrister über ein
Regiment zu Fuß, re. Des Königl. Preußischen
schwarzen Adler Ordens-Ritter re.

A XLiebe Getreue !
VNachdem Wir bishero zum öfter» höchst mißfällig
wahrnehmen müssen, wie nachlässig von den Beamten
bey Publikation der Herrschaftlichen Verordnungen
zu Werk gegangen werde, sogar dass verschiedentlich
zu desto gewisserer Erreichung des gnädigst intendir-
ten Endzwecks dieser Fall nahmentlich unterstellt wer-
den müssen, - Wir aber diese strafbare Nachlässigkeit
längerhin nicht duften, sondern ein vor allemal die
richtige Publikation aller und jeder Unsrer Fürstlichen
Verordnungen bewürkt wissen wollen, - sofort zu dem
Ende gnädigst verordnet haben, daß führohin sämtliche
Oberbeamten in Ansehung der publicirenden Herr-
schaft-
 
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