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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Bearb.]
Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Wir haben bishero mißfälligst wahrnehmen müssen, wasmaaßen bey den gewöhnlichen Kirchen-Visitationen nicht nur verschiedentlich übermäßige Kosten aufgegangen, sondern dabey noch der Mißbrauch eingerissen seye, daß außer der ordentlichen Gebühr in einigen Metropolitanaten an Unsere Superintendenten noch besondere Präsenten abgegeben worden ... Als verordnen Wir hiermit ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1774 [VD18 14337959]

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https://doi.org/10.11588/diglit.65570#0001
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Zoll GOllcs Gnaden

Uandgraf zu Hessen, Wärst zu Herß»
feld, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz,
Ziegenhain, Nidda, Hanau, Schaum»
bürg, Isenburg und Büdingen, rc.
Des Kayserlich - Russischen St. Andreas» und
Königlich »Preußischen schwarzen Adler Ordens-
Ritter rc. rc.

«^^ir Haben bishero mißfälligst wahrnchmen müssen,
wasmaaßen bcy den gewöhnlichen Kirchen - Visitationen
nicht nur verschiedentlich übermäßige Kosten aufgegan-
gen, sondern dabey noch der Mißbrauch eingerissen scye,
daß außer der ordentlichen Gebühr in einigen Metro-
politanaten an Unsere Superintendenten noch besondere
Präsenten abgegeben worden.
Nachdem nun dieses schon an sich eben so unschick-
lich ist, als drückend es für diejenige Geistlichen seyn
muß, welche das Ihrige zur eigenen und höchsten Noth-
durft zu brauchen haben; Und Wir dahero Uns bewo-
gen gefunden, sothanen Mißbrauch künftighin gänzlich
abzustellen; Als verordnen Wir hiermit gnädigst, daß
hinführo alle nicht Ordnungsmäßige Kosten und Auf-
wand bcy denen Kirchen-Visitationen nicht nur gänzlich
abgc-
 
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