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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Bearb.]

Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Nachdeme die Unserm Hautboisten Achenbach allhier ertheilte 3. jährige Concession über das alleinige Kegelbahn-Halten dahier in Unserer Fürstl. Residenz und Bessungen, mit dem 20ten künftigen Monats Aug. zu Ende gehet; Und dann Wir nunmehro solches fernerweit zu veradmodiren ... für nicht räthlich gefunden, vielmehr ... verordnet haben, daß ... einem jeden, der eine Kegelbahn zu halten willens ist, solches in Zukunft gegen eine Jährliche geringe Abgabe ... gnädigst verstattet ... werden solle ...

[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1774 [VD18 14338009]

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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.65575
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-655751

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