Nachdeme bishero mißfällig wahrgenommen worden, daß die Fürstliche Regierungs-Advocaten derer bereits mehrmalen ergangenen Verboten ohngeachtet, sich in Fürstlicher Regierungs-Registratur sowohlen als auch in der Schreib-Stube eingefunden: So wird ihnen andurch nochmalen und zwar ernstlich anbefohlen, sich ..., wenn sie auf Fürstlicher Regierungs-Canzley Geschäfte haben, in das für sie besonders evacuirte Zimmer zu begeben ...
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1774 [VD18 14338025]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.65578
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-655785
Metadaten: METS
IIIF Manifest: Version 2.1, Version 3.0